Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer, die vom zuständigen Finanzamt in einem besonderen Steuermessbetragsbescheid festgestellt wird. Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem Produkt von Gewerbeertrag x Steuermesszahl bzw. Einheitswert x Steuerermesszahl. Auf den Steuermessbetrag wird der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewendet, um die Gewerbesteuer bzw. Grundsteuer zu berechnen.
Im Rahmen der Gewerbesteuer ergeben sich durch Multiplikation mit den Steuermesszahlen die Steuermessbeträge nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital. Sie sind zu einem einheitlichen Steuermessbetrag zusammenzufassen, der dann mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde zu vervielfältigen ist. In vergleichbarer Weise wird der Steuermessbetrag bei der Grundsteuer ermittelt.
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