Prozentsatz, der zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Realsteuern (insbesondere Gewerbesteuer) auf die Besteuerungsgrundlage angewandt wird.
im Gewerbesteuergesetz die Prozentsätze, die als Steuertarife auf den Gewerbeertrag (5%) und das Gewerbekapital (2 °Xx, ) anzuwenden sind. Analoge Bedeutung haben Steuermesszahlen bei der Grundsteuer.
(deutsche Gewerbesteuer). Die Ermittlung der Gewerbesteuer aus der Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag erfolgt zweistufig: Zunächst wendet man in einem ersten Schritt die sog. Steuermesszahl an, um zum Gewerbesteuermessbetrag zu gelangen. Dieser wird im sog. Gewerbesteuermessbescheid festgestellt. Die Steuermesszahlen sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 1 % bis 5 % progressiv gestaffelt. Bei Kapitalgesellschaften wird stets die Messzahl von 5 % angewendet. Auf den Steuermessbetrag wendet die jeweilige Gemeinde in einem zweiten Schritt ihren individuellen Hebesatz (Gewerbesteuerhebesatz) an. Siehe auch Gewerbesteuer (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Steuermessbetrag | Nächster Fachbegriff: Steuermissbrauchsgesetz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|