Grundlage einer aktiven Beschaffungspolitik, die in der Lage ist, eigenständig Marktchancen wahrzunehmen und die Umweltbeziehungen grundlegend zu beeinflussen. Sie hat die Aufgabe, frühzeitig künftige Beschaffungsprobleme (Risiken, Bedrohungen, Diskontinuitäten) bzw. Chancen (Erfolgspotentiale) zu erkennen, um angemessene Handlungsstrategien entwerfen und durchsetzen zu können. Der Gegenstandsbereich umfasst zum einen unternehmenspolitische Massnahmen, wie z. B. die Verbesserung der strategischen Planungs- und Organisationsstruktur, zum anderen Aktionen, die auf die Beschaffungsmärkte selbst gerichtet sind. Zur ersten Gruppe gehören insb. der Aufbau eines strategischen Informationssystems und einer Methodik zur Bestimmung des Informationsbedarfes (Beschaffungsportfolio), die Einführung eines EDV-gestützten Beschaffungsprogrammes, die Erstellung detaillierter Beschaffungshandbücher zur Regelung von Routineabläufen und die innerorganisationale Integration und Koordination der strategischen Beschaffungsplanung. Daneben erstreckt sich die strategische Beschaffungsplanung auch auf die langfristige Absicherung bestehender Beschaffungsquellen durch vertragliche Abmachungen, die Vereinbarung von Kompensationsgeschäften, die Kapitalbeteiligung an Lieferunternehmen, die Reduzierung von Lieferrisiken durch regionale und lieferantenbezogene Streuung der Aufträge, die Erschliessung neuer Beschaffungsquellen durch regionale Ausdehnung der Beschaffungsmärkte sowie die Förderung neuer Lieferanten. Literatur: Arnold, U., Strategische Beschaffungspolitik, Frankfurt a. M., Bern 1982.
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