Technik kommt aus dem Griechischen (technikos = kunstgemäß, sachverständig, fachmännisch) und steht für Herstellungsverfahren, Arbeitsweise, Kunstfertigkeit.
In der Wirtschaft gilt:
Technik = Verfahren zur Herstellung von Gütern.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Gesamtheit der Maßnahmen. Tätigkeiten und Arbeitsmittel der Menschen sowie die materielle Realisierung des gesammelten Wissens auf einer bestimmten Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung, um die Natur den menschlichen Bedürfnissen nutzbar zu machen. -Automation, >Computergestützte Informationssysteme, Gentechnik, Technikfolgeabschätzung, >Technisierung, >Technologie, >Technologietransfer, >Technorealisimius
In der Wirtschaftssoziologie: [1] bei M. Weber „Inbegriff der verwendeten Mittel“, i.d.R. als „rationale“ Technik der bewussten und planvollen Verwendung von Mitteln. T in diesem Sinne gibt es in allen Lebensbereichen (Kriegstechnik, Gebetstechnik, Erziehungstechnik, erotische Technik) und zeigt einen bestimmten Grad der Rationalisierung der entsprechenden Handlungsketten an.
[2] In einem engeren Sinne wird unter Technik die Verwendung sachlicher Mittel (Instrumente, Maschinen etc.) verstanden. Technisierung ist in diesem Sinne nach W. Rammert (1983) eine soziale Strategie, „eine Form sozialen Handelns, in der durch den Einbau von Sachen in menschliche Handlungsketten eine bestimmte Handlungsform im Vergleich zu anderen hervorgehoben, verstärkt auf Dauer sozial institutionalisiert und fixiert wird“. Eine wichtige Strategie in diesem Sinne ist heute die Verwissenschaftlichung sowohl in bezug auf die Entwicklung neuer Technologien selbst wie in bezug auf ihre gesellschaftliche Durchsetzung (Technikfolgenabschätzung). Die Gesamtentwicklung der Technik sieht Rammert als evolutiven Vorgang, in dem es kein einzelnes verantwortliches Subjekt mehr gibt.
[3] In deutschen konservativen Denktraditionen wurde Technik als „zweite Natur des Menschen“ (H. Freyer), als „Organersatz“, „Organentlastung“ und „Organüberbietung“ (A. Gehlen) konzipiert, auf deren „Sachgesetzlichkeiten“ (H. Schelsky) die Herrschaft im „technischen Zeitalter“ beruhen soll.
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