sind diejenigen Erzeugnisse des Verkaufsprogramms, deren Erlöse die Plangrenzselbstkosten nicht dekken. Ihre Deckungsbeiträge sind daher negativ. Die Ermittlung von Verlustartikeln erfolgt im Rahmen der Erfolgsanalyse durch die kurzfristige Erfolgsrechnung. Die Eliminierung von Verlustartikeln ist für die Verkaufssteuerung von Bedeutung. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, jederzeit die Preisuntergrenze und den Deckungsbeitrag eines Artikels feststellen zu können. Dies ist nicht im Rahmen einer Vollkostenkalkulation möglich, da sie in den Selbstkosten künstlich proportionalisierte fixe Kosten ausweist. Die Deckung der Vollkosten durch die Erlöse besagt nichts über den Beitrag des Erzeugnisses zum Bruttogewinn des Unternehmens. Allein die Grenzselbstkosten der Grenzplankostenkalkulation können hierüber Aussagen machen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Artikel trotz seines Charakters als Verlustartikel aus dem Programm gestrichen wird, kann nicht nur aufgrund der Zahlen des Rechnungswesens getroffen werden. Beispielsweise kann dem Artikel im Absatzverbund eine besondere Bedeutung zukommen, die aus dem Rechnungswesen nicht erkennbar ist.
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