Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verspätungszuschlag

Ein Zuschlag, den der Steuerpflichtige zu entrichten hat, wenn er eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgibt. Der Verspätungszuschlag beträgt höchstens 25.000 € bzw. 10 % der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Steuermessbetrages (bei der Gewerbe- oder Grundsteuer). Der Verspätungszuschlag ist vom Säumniszuschlag zu unterscheiden, der bei verspäteter Zahlung zu entrichten ist.

Dieser Zuschlag wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steueranmeldung oder Steuererklärung schuldhaft verspätet oder überhaupt nicht beim Finanzamt einreicht. Nach der Abgabenordnung wird der Verspätungszuschlag gemeinsam mit der fälligen Steuer erhoben und darf zehn Prozent dieser Steuer nicht überschreiten. Gegen den Verspätungszuschlag ist eine Beschwerde bei der Oberfinanzdirektion möglich.

Vorhergehender Fachbegriff: Versorgungswerte | Nächster Fachbegriff: Verstaatlichung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Außergerichtlicher Vergleich | Zahnbehandlungsversicherungen | Kontraktmanagement

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon