Vereinigung von Personen, die über einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen. Die Mitglieder sind Einzelhändler, die ihre Waren vorwiegend an Letztverbraucher weiterverkaufen. Eine besondere Gruppe der Warenhandelsgenossenschaften stellen die Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels und des Grosshandels dar. Deren Leistungsfunktionen erstrecken sich neben der Beschaffung auch auf den Absatzbereich der Einzelhändler. Grosse Bedeutung haben Warenhandelsgenossenschaften vor allem im Lebensmitteleinzelhandel, so die Edeka und die Rewe, die sowohl bei ihren Regionalgenossenschaften als auch, auf zentralgenossenschaftlicher Ebene erhebliche Umsatzsteigerungen erzielen konnten. Zu den Dienstleistungen für die genossenschaftlichen (Einzel-)Handelsbetriebe gehören vor allem: · Werbung für die genossenschaftliche Handelsgruppe insgesamt oder für einzelne Handelsmarken, · Beratung der Einzelhändler, · Beschaffung von Anlagegütern, · Abwicklung von deren Finanzierung, · Beratung in der Sortimentsgestaltung, · Schulung des Verkaufspersonals, · Übernahme der Buchführung für die genossenschaftlichen Einzelhandelsbetriebe. Durch den Beitritt zu Warenhandelsgenossenschaften erreichten viele mittelständische Einzelhandelsbetriebe eine Verbesserung der Marktstellung auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt. Waren(handels)genossenschaften gibt es als kombinierte Bezugs- und Absatzgenossenschaften für die Landwirtschaft (Agrargenossenschaften). Sie treten meist zweistufig als lokale Primärgenossenschaften und als regionale Zentralgenossenschaften in Erscheinung, teilweise noch mit einer Zwischenstufe, so bei der BayWa in Bayern. Die Entwicklung der Warenhandelsgenossenschaften ist durch eine sehr starke Konzentration gekennzeichnet, überwiegend aufgrund von Fusionen. In der Betriebspolitik ist zwischen den Warenhandelsgenossenschaften und den freiwilligen Ketten kein grundsätzlicher Unterschied erkennbar. Literatur: Mändle, E., Warenhandelsgenossenschaften, in: Falk, B. R./Wolf, J. (Hrsg.), Das grosse Lexikon für Handel und Absatz, 2. Aufl., Landsberg a. L. 1982.
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