Verlängerung der Wechsellaufzeit, um so das ?zu Protest gehen? zu vermeiden. Die Prolongation erfolgt durch die Ausstellung und Akzeptierung eines neuen Wechsels (Prolongationswechsel). Der ursprünglich akzeptierte Wechsel wird, falls er im Besitz des Ausstellers ist, vernichtet. Wurde der Wechsel weitergegeben, überweist der Aussteller dem Bezogenen die Wechselsumme zur Einlösung des alten Akzepts.
Hinausschiebung des Einlösungstermin (Fälligkeitstermins) eines Wechsels durch Vereinbarung zwischen Wechselinhaber und -schuldner. Dieser Aufschub der Zahlung über den Ablauf der Protestfrist hinaus kann nur in der Weise erfolgen, dass der Wechselschuldner gegen Aushändigung des quittierten bisherigen Wechsels einen neuen Wechsel (Prolongationswechsel) akzeptiert. Dieser lautet meist über den gleichen Betrag wie der alte. Da der Erlös des Prolongationswechsels wegen des Diskontabzugs nicht zur Deckung des fälligen Wechsels ausreicht, belastet die ihn hereinnehmende Bank den Kunden mit dem Differenzbetrag auf seinem Konto bei ihr.
siehe Prolongationswechsel; siehe auch Wechsel.
Verlängerung der Wechsellaufzeit. Dies erfolgt durch Ausstellung und Akzeptierung eines neuen Wechsels. Dadurch gewährt der Wechselaussteller dem Bezogenen einen weiteren Zahlungsaufschub.
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