Bezüglich der Welthandelsstrukturen ist zwischen:
- Ländern der Ersten Welt (westliche Industrienationen)
- Ländern der Zweiten Welt (Länder des ehemaligen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Staatshandelsländer) sowie
- Ländern der Dritten Welt (Entwicklungsländer) zu unterscheiden (vgl. Altmann, 1993, S. 42ff.).
Die Entwicklungsländer können zwischen den reichen, erdölfördernden Ländern der Organization of Petrol Exporting Countries (OPEC), den »normalen« Entwicklungsländern (Less Developed Countries, LDC) und den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LLDC) differenziert werden. Die LLDC überschneiden sich mit den »von Wirtschaftskrisen am meisten betroffenen Ländern« (Most Seriously Affected Countries, MSAC). Zu den LLDC gehören derzeit 47 Länder mit rund 400 Mio. Einwohnern (vgl. Koch, 1998a, S. 184).
Eine weitere, für die Weltwirtschaft wesentliche Gruppe sind die Schwel-icnländer. Es handelt sich um Länder, die auf Grund bestimmter Kriterien (Analphabeten-Quote, Infrastruktur, Einkommensverteilung usw.) prinzipiell als Entwicklungsländer einzustufen sind, jedoch durch ihre ökonomische Entwicklung am Übergang zu einem Industrieland stehen.
Eine weitere Einteilung setzt an Staatenverbänden an. Beispiele dafür sind die EU, aber auch Interessensverbände ohne Integrationsziele wie die OECD oder die OPEC.
Innerhalb der Dritten Welt existiert die Gruppe 77 (G 77), die ein Sprachrohr von ursprünglich 77, heute rund 135 Entwicklungsländern in den Vereinten Nationen bildet, die sich im Anschluss an die erste UNCTAD-Konferenz gründete, um vorwiegend Anliegen gegenüber den Industriestaaten zu vertreten (vgl. Koch, 1998b, 5. 90). Daneben existiert eine Gruppe der blockfreien Länder, die rund 110 Länder umfasst und rund die Hälfte der Weltbevölkerung repräsentiert, aber weniger als 10 % der Welt-Wirtschaftsleistung erbringt. Hierzu gehören Länder wie Indien, Ägypten, Indonesien usw. (vgl. Altmann, 1993, S. 43).
Zusätzlich zu den staatlichen Akteuren spielen für die Welthandelsstrukturen internationale Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank, die Welthandelskonferenz (UNCJAD), das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie eine Reihe weiterer UN-Organisationen eine Rolle. Im Rahmen des GATT wird seit der Uruguay-Runde (Welthandelsrunden) die Bezeichnung Weltwirtschaftsordnung statt Weltwirtschaftsstrukturen verwendet (vgl. Ip-sen/Haltern, 1991, S. IL).
Auf einer einzelwirtschaftlichen Ebene sind schließlich die vielfachen internationalen Unternehmen (Internationale Unternehmung) zu nennen, die durch Kapitalbeteiligung und Direktinvestitionen in verschiedenen Ländern tätig werden.
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