Arbitrage
Zinsarbitrage ist die gewinnbringende Ausnutzung von Zinsunterschieden bei unterschiedlichen Währungen.
Besondere Form der Arbitrage; dabei werden die an verschiedenen Plätzen, insbesondere in verschiedenen Ländern, bestehendenZinsunterschiede (allgemeiner: Renditenunterschiede) ausgenützt und -sofern freier Zugang zu den Geld- und Kapitalmärkten besteht Geldanlagen dort getätigt, wo sie möglicherweise nach Auflösung an anderenPlätzen den günstigsten Ertrag erzielen. Bei freien Märkten wirkt die(Zins-) Arbitrage dahin, bestehende(Zins-) Unterschiede einzuebnen. Vorallem die Geschäftstätigkeit auf deninternationalen Geld und Kapitalmärkten (Geldmarkt, Kapitalmarkt, Euro-Dollar-Markt) wirdmaßgeblich durch die bestehendenZinsunterschiede bestimmt; letztereführen nicht nur dazu, daß verfügbare Mittel an Plätzen mit günstigenRenditen angelegt werden (Ausgleichsarbitrage), sondern auch dazu, daß speziell von den Banken an »billigen« Plätzen Geld aufgenommenwird, um es an Plätzen mit höhererVerzinsung auszuleihen oder festverzinsliche Wertpapiere, insbesondereGeldmarktpapiere, zu kaufen (Differenzarbitrage).
Ausnutzung von Zinsunterschieden, die zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Orten für verzinsliche Titel bestehen, zu ertragbringenden Geschäften. Kann zwischen Zinspositionen gleicher Laufzeiten erfolgen, aber auch zwischen solchen mit unterschiedlichen Fälligkeiten (Zinszeitarbitrage). I. d. R. technisch mit De-visenleihgeschäften, -swaps usw. verbunden. Ist vor allem bei an Finanzplätzen verschiedener Länder bestehenden Zinssätzen möglich. Setzt neben freiem Kapitalverkehr gute Informationsmöglichkeiten und Kommunikationsverbindungen voraus und verlangt meist schnelles Reagieren. Wirkt ausgleichend auf das internationale Zinsgefälle.
Siehe auch: Arbitrage
gewinnbringende Ausnutzung von Zinsunterschieden bei unterschiedlichen Währungen durch internationale Kapitalbewegungen. Zinsarbitrage wird vornehmlich von den Geschäftsbanken betrieben und ist grundsätzlich risikolos (abgesehen vom Erfüllungsrisiko und dem Risiko der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen). Bei einer Fremdwährungsanlage werden Devisen am Devisenkassamarkt erworben und diese gleichzeitig (einschl. der Zinserträge) wieder durch Verkauf am Devisenterminmarkt kursgesichert. Es kommt also zu einem wechselkursrisikolosen Swapgeschäft (—Swappolitik). Für die Entscheidung, ob die Kapitalanlage (bzw. Kreditaufnahme) im In- oder Ausland vorgenommen werden soll, werden die Erträge der Alternativen verglichen. Bei einjähriger Anlage einer Währungseinheit im Inland ergibt sich bei inländischem Zinssatz von i der Kapitalwert K als K = 1 + während die Anlage im Ausland einen Kapitalwert K* = TK/KK (1 + i*) erbringt, wobei TK = Devisenterminkurs (Pi\'eisnotierung), KK = Devisenkassakurs, i* = ausländischer Zinssatz. Zinsparität herrscht, wenn die Erträge aus beiden Anlageformen gleich sind, also TK/KK (1 + i*) = 1 + i oder (i i")/(1 + i") = (TK — KK)/KK. Diese exakte Relation wird in der wirtschaftstheoretischen Analyse häufig approximiert durch die einfachere Formel i — i* = (TK — KK)/KK, die angibt, dass Anleger indifferent zwischen einer Anlage im In- und Ausland sind, wenn die Zinsdifferenz dem Swapsatz entspricht. Arbitrageure werden eine Fremdwährungsanlage wählen, wenn eine negative Zinsdifferenz zum Ausland durch einen Deport der ausländischen Währung nicht überkompensiert wird bzw. eine positive Zinsdifferenz zum Ausland durch einen Report überkompensiert wird. Die Zinsarbitrage wird bei entsprechender Liquidität der professionellen Arbitrageure und bei Berücksichtigung von Transaktionskosten zur Zinsparität führen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Zinsparität insb. für die Zins- und Wechselkursverhältnisse auf den Euromärkten gilt (Eurogeldmarkt, —Eurokapitalmarkt). Literatur: Filc, W., Zinsarbitrage und Währungsspekulation, Berlin 1975.
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