Seit dem 1. Januar 1994 bilden der Zollkodex (ZK) und die ihn ergänzende Durchführungsverordnung (ZK-VO) die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (EG). Mehr als einhundert bis dahin bestehende Einzelverordnungen sind gleichzeitig außer Kraft getreten. Nach Vollendung des Europäischen Binnenmarktes ist damit die zollrechtliche Abwicklung des Warenverkehrs mit Drittländern einheitlich geregelt. Ergänzt wird das EG-Zollrecht allerdings durch nationales Recht. Es regelt bestehende Lücken und die Aufgabenverteilung innerhalb der einzelnen Zollverwaltungen. In Deutschland sind im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) die Aufgaben und Befugnisse der deutschen Zollbehörden zusammengefaßt, soweit sie den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwachen. Die Zollverordnung (ZolIV) wird bei Bedarf regelmäßig verändert und enthält weitere nationale Ergänzungen. Zudem sind nationale Einfuhrumsatzsteuern und besondere Verbrauchsteuern zum Beispiel auf Bier, Schaumwein, Branntwein, Tabak, Mineralöl, Erdgas und Kaffee in einzelnen Steuergesetzen geregelt.
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