Zusatzaufträge sind Aufträge, die nach Festlegung der Produktionsmenge je Periode eingehen und die Verpflichtung zur Herstellung und Lieferung weiterer Ausbringungseinheiten zum Inhalt haben.
Problem:
Annahme oder Ablehnung von Zusatzaufträgen? Das ist die Frage. Die Antwort hängt unter anderem von der betrieblichen Beschäftigungssituation ab.
(1) Soll eine kurzfristige Planung für den Fall ohne innerbetriebliche Kapazitätsengpässe erstellt werden, so sind solche Zusatzaufträge anzunehmen, deren Preise mindestens den variablen Stückkosten entsprechen. Die variablen Stückkosten sind die kurzfristige Preisuntergrenze.
(2) Liegt ein innerbetrieblicher Kapazitätsengpaß vor, so sind bei kurzfristiger Planung jene Zusatzaufträge hereinzunehmen, deren spezifischer Deckungsbeitrag (= Bruttogewinn je Engpaßkapazitätseinheit) höher ist als der spezifische Deckungsbeitrag der durch die Zusatzaufträge verdrängten Erzeugnisse.
(3) Bestehen mehrere innerbetriebliche Kapazitätsengpässe, so ist die Lösung bei kurzfristiger Planung mit Hilfe der linearen Programmierung (LP) zu suchen.
(4) Bei langfristiger Planung gehören auch die Fixkosten zu den (entscheidungs-) relevanten Kosten. Es sind dann die Zusatzaufträge anzunehmen, deren Preise mindestens den gesamten Stückkosten entsprechen. Die gesamten Stückkosten sind die langfristige Preisuntergrenze.
Neben kostenrechnerischen sind bei Zusatzaufträgen stets auch absatz- und sortimentspolitische Aspekte zu beachten:
(1) Beeinflussen die Zusatzaufträge die Absatzmengen des Normalprogramms?
(2) Beeinflussen die Zusatzaufträge die Preise des Normalprogramms?
(3) Konkurriert der Zusatzauftraggeber mit der liefernden Unternehmung oder deren Stammkunden?
(4) Gibt es Kommunikation zwischen dem Zusatzauftraggeber und den Stammkunden der Lieferunternehmung?
zusätzliche Übernahme von Verpflichtungen zur Herstellung bzw. Lieferung bestimmter Güter und Leistungen. Zur Entscheidung über die Hereinnahme von Zusatzaufträgen ist die kurzfristige Preisuntergrenze zu ermitteln. Unter der Annahme, daß keine Engpässe vorhanden sind und daß keine Interdependenz zwischen den Preisen der übrigen Produkte und dem Preis des Zusatzauftrages besteht, ist die kurzfristige Preisuntergrenze des Zusatzauftrages gleich den Grenzselbstkosten. Bei Engpässen dürfen grundsätzlich keine Zusatzaufträge angenommen werden, die den Engpaß durchlaufen, es sei denn, sie weisen einen höheren Bruttogewinn pro Einheit der Engpaßbelastung als andere, den Engpaß belastende Aufträge auf. ’ Verdrängungskalkulation
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