von den Präsidenten der Zentralbanken (in Deutschland der Präsident der Deutschen Bundesbank) der G10 Länder 1974 ins Leben gerufener Ausschuss, der sich aus Vertretern der Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden (in Deutschland BaFin) von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, den USA und dem Vereinigten Königreich zusammensetzt. Der Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.
(engl.: Basle Committee an Banking Supervision — BCBS). Gegr. 1974. Sitz: Basel. Aufgaben: Förderung der Angleichung von allgemeinen Bankaufsichts-Methoden und -Standards; Formulierung allgemein gültiger Aufsichtsstandards und „Best-Practice-Verfahren"; Schließung von Lücken bei der länderübergreifenden Bankenaufsicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch ausländische Kreditinstitute in angemessener Weise der Bankenaufsicht unterliegen. Mitglieder sind sowohl Zentralbanken (der G 10-Länder) als auch sonstige für die Bankenaufsicht formal zuständige Behörden aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, dem Vereinigten Königreich und den USA. Die EZB nimmt an den Sitzungen als Beobachter teil. Über ein Netzwerk regionaler Ausschüsse werden die Kontakte mit Nicht-G 10-Ländern gewährleistet. Der BCBS ermöglicht über ein leistungsstarkes Sekretariat einen Erfahrungsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden weltweit. S. a. Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS), Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), Joint Forum. http://www.bis.org/bcbs/aboutbcbs.htm
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