(1) Basler Stillhalteabkommen von 1931: In ihm wurden wegen einer bedrohlichen Devisenknappheit dem Deutschen Reich am 1.7. 1931 kurzfristige Auslandsschulden (Reparationszahlungen) in Höhe von über 6 Mrd. RM auf sechs Monate gestundet (sog. Hoo- ver-Moratorium). (2) Basler Gruppenabkommen: in den Jahren 1966,1968 und 1977 in Basel im Rahmen der Kooperationsbemühungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zwischen Notenbankpräsidenten zur Stützung des englischen Pfundes getroffene Abkommen, in denen sich eine Reihe von Notenbanken und die BIZ verpflichteten, durch Gewährung von Krediten an die Bank of England einen Teil der Verluste der britischen Notenbank an Devisenreserven infolge des Niedergangs des Pfund Sterling als internationaler Reservewährung auszugleichen. In drei Abkommen wurden der Bank of England Kreditlinien bis zu 1 Mrd. US-$ (1966), 2 Mrd. US-$ (1968) bzw. 3 Mrd. US-$ (1977) eingeräumt. (3) Abkommen zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 10.4. 1972 über die Verringerung der Bandbreiten zwischen den Währungen der EG-Mitgliedsstaa- ten, um die vom EG-Ministerrat am 21.3. 1972 beschlossene Errichtung eines Europäischen Wechselkursverbundes zu verwirklichen. Das Abkommen wurde am 8. 6. 1975 geändert und am 13.3. 1979 vom (Basler) Abkommen zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der EWG über die Funktionsweise des Europäischen Währungssystems (EWS) abgelöst, durch welches das EWS effektiv errichtet wurde. Literatur: Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und Abkommen im Bereich von Währung und Wirtschaft, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1986. Hellmann, R., Das Europäische Währungssystem. Kritische Einführung mit Dokumentation, Baden-Baden 1979.
1. Basler Stillhalteabkommen von 1931: Zur Überbrückung der bedrohlichen Devisenknappheit des Deutschen Reiches wurden kurzfristige deutsche Auslandsschulden in Höhe von über 6 Mrd. RM auf sechs Monate gestundet.
2. Basler Vereinbarungen: Kreditaktionen im Rahmen von währungspolitischen Stützungsmaßnahmen, die häufig anläßlich von Verwaltungsratssitzungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) vereinbart wurden. Ein Beispiel ist die spektakuläre Gemeinschaftsaktion der europäischen Notenbanken während der Sterlingkrise von 1961: Auch die Deutsche Bundesbank beteiligte sich damals, indem sie bei Interventionen auf dem Devisenmarkt beträchtliche Pfundguthaben erwarb und darüber hinaus der Bank von England kurzfristig $-Guthaben zur Verfügung stellte.
3. Basler Gruppenabkommen: Das erste Abkommen der Notenbanken gewährleistete 1966 auf dem Kreditweg den Ausgleich von Reserveverlusten, welche die Bank von England aufgrund von Inanspruchnahmen der Pfundguthaben durch Länder des Sterling-Blocks erlitt. Das zweite Abkommen eröffnete 1968 eine durch die BIZ verwaltete Kreditlinie der sog. Basler Gruppe (Zwölfergruppe: Belgien, BRD, Dänemark, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Osterreich, Schweden, Schweiz, USA). Sie versetzte Großbritannien in die Lage, in bilateralen Abkommen mit den Ländern des Sterling-Blocks eine Kursgarantie für deren Pfundanteile in den Währungsreserven zu geben. Diese Kursgarantie lief Ende 1974 aus. Das dritte Abkommen (1977) regelte eine Kreditlinie der BIZ für die Bank of England, die von den beteiligten Zentralbanken garantiert wurde, mittelfristig angelegt war und der Finanzierung eventueller Abzüge offizieller Sterling-Guthaben dienen sollte.
4. Basler Abkommen der Notenbanken vom 10.4.1972, in dem die Entschließung des EG-Ministerrats vom 21.3.1972 zur Reduzierung der Schwankungsbreite zwischen den Währungen in die Praxis umgesetzt und die - Währungsschlange im Tunnel (d.h. innerhalb der seit dem Smithsonian Agreement gültigen Höchstmargen) geschaffen wurde. Zur Gewährleistung des Währungsverbundes wurde ein Interventionssystem geschaffen, gleichzeitig aber auch das Recht zur Ansammlung von europäischen Währungen auf - working balances begrenzt.
5. Basler Konkordat (1975 mit späteren Ergänzungen): Vom Basler Ausschuss für - Bankenaufsicht entwickelte Regeln für eine wirksame internationale Kooperation der Bankenaufsichtsbehörden bei der Überwachung auf konsolidierter Basis der Finanzinstitute. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a). Deutsche Bundesbank »Weltweite Organisationen...«, April 1997.
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