Das gibt es bei kapitalbildenden Lebens- oder privaten Rentenversicherungen. Dabei wird eine Beitragsvorauszahlung überwiesen, die verzinst wird. Dann wird zum jeweiligen Termin der der Zahlungsweise entsprechende Beitrag für die Versicherung entnommen. Abzugsfähig im Rahmen der Sonderausgaben sind die Beiträge erst in dem Jahr der Entnahme aus dem Depot. Die Zinserträge aus dem eingezahlten Guthaben unterliegen wie andere Zinsen auf Spareinlagen der Einkommensteuer und sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung anzugeben.
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