der Internationalen Handelskammer (ICC); engl. UCP. Umfassendes Regelwerk zur Rechtsstellung und zur Abwicklung von Dokumentenakkreditiven mit weit reichender internationaler Anerkennung.
stellen ein international anerkanntes Regelwerk der Internationalen Handelskammer (ICC) dar. (ICC-Publikation Nr. 500 vom 1. Januar 1994). Die Regelungen dienen der Harmonisierung internationaler Akkreditivgeschäfte. Die ERA 500 bilden somit die international anerkannte Basis für die Abwicklung des dokumentären Akkreditivgeschäfts (Dokumenten-Akkreditiv), erreichen eine Rechtsverbindlichkeit jedoch nur durch explizite Bezugnahme im Akkreditivtext. Die Inhalte der aktuellen Richtlinien beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Allgemeine Regeln
und Begriffsbestimmungen (Art. 1-5)
Form und Anzeige der Akkreditive (Art. 6-12)
Haftung und Verantwortlichkeit (Art. 13-19)
Dokumente (Art. 20-38) Transportdokumente Versicherungspolicen Handelsrechnungen usw.
verschiedene Regeln (Art. 39-47): Teilverschiffungen Gültigkeiten Zeitbestimmungen Präsentation usw.
- Übertragungs- und Abtretungsvorschriften
(Art. 48 und 49) Ziel der Revision zum 1. Januar 1994 war vor allem die Festlegung verbesserter Prüfungskriterien bei den Transportdokumenten und damit eine Erhöhung der sprachlichen und inhaltlichen Präzision, wodurch die Verwendbarkeit von Dokumenten bei Akkreditiven erhöht werden sollte.
(ERA) der Internationalen Handelskammer in Paris. Sie werden in den meisten Ländern angewandt.
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