Unter betrieblichen Sozialleistungen werden die freiwilligen, zusätzlichen, aber nicht gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die kein Arbeitsentgelt darstellen, verstanden. Die betrieblichen Sozialleistungen sind ein Teil der Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Die Zahl und die Arten der betrieblichen Sozialleistungen sind groß. Nach dem finanziellen Aufwand der Unternehmungen und der persönlichen Einschätzung der Arbeitnehmer stehen Betriebsrenten, Erfolgsbeteiligungen und Weihnachtsgeld im Vordergrund der Rangordnung der betrieblichen Sozialleistungen.
Sozialleistungen umfassen die vom Unternehmen den Mitarbeitern sowie deren Familienangehörigen gewährten Sachgüter, Dienstleistungen, Nutzungen und Geld, die über das vereinbarte Arbeitsentgelt hinausgehen. Die Gewährung dieser Leistungen erfolgt aufgrund der Zugehörigkeit zum Betrieb, nicht aufgrund der Arbeitsleistung.
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