umfasst als Instrument der Personalpolitik die Gewährung sog. freiwilliger Sozialleistungen; bei gesetzlich oder tarifvertraglich fixierten Leistungen ist kein betrieblicher Dispositionsraum vorhanden. Trotz der formalen Freiwilligkeit der Gewährung kann der Betrieb die Sozialleistungen nicht kurzfristig ändern, insb. kürzen oder umverteilen, ohne auf den Widerstand der Mitarbeiter zu stossen. Vor allem ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen zu beachten. Zu den Zielen betrieblicher Sozialleistungspolitik zählen: • Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter durch über gesetzliche Vorschriften hinausgehende Massnahmen des Arbeitsschutzes und Unfallschutzes sowie Unterhaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen, wie Werksarzt, Kantine, Arbeitskleidung, Weiterbildung und Sozialdienste; • Steigerung der Leistungswilligkeit durch betriebliche Gratifikationen (insb., wenn sie proportional zum Arbeitseinkommen gewährt werden), • Erhöhung der betrieblichen Loyalität der Belegschaft, • Integration und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen (z.B. durch betriebliche Veranstaltungen, Betriebssportvereine, Treueprämien und betriebliche Pensionszusagen), • Imageverbesserung des Unternehmens auf dem Absatz- und insb. Arbeitsmarkt zur Erhöhung der Chancen der Akquisition neuer Mitarbeiter, • Realisierung von Steuervergünstigungen und Finanzierungseffekten (Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). Um die Zielerreichung der betrieblichen Sozialpolitik zu verbessern, werden seit Beginn der 70er Jahre von einigen Grossunternehmen im Rahmen von Sozialbilanzen Sozialberichte aufgestellt, die den tatsächlichen und potentiellen Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit das finanzielle Ausmass freiwilliger betrieblicher Leistungen verdeutlichen sollen. Da die Mitarbeiterpräferenzen hinsichtlich der Sozialleistungen sehr unterschiedlich sein können, werden neuerdings sog. "Cafeteria plans" vorgeschlagen. Das Unternehmen unterbreitet den Mitarbeitern einen Soziallei- stungskatalog und stellt eine Gesamtsumme für mögliche Leistungen zur Verfügung. Die Mitarbeiter wählen dann innerhalb dieses Kontingents die ihnen am meisten zusagenden Leistungen aus. Literatur: Reichwein, R., Funktionswandlungen der betrieblichen Sozialpolitik, Köln, Opladen 1965. Hemmer, E., Freiwillige Sozialleistungen der Betriebe, Köln 1983. Uhle, C., Betriebliche Sozialleistungen, Köln 1987.
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