befaßt sich mit dem Verhältnis von Verbänden zu der für sie relevanten Umwelt unter Berücksichtigung der ordnungspolitischen Problematik, neuerdings stärker mit innerverbandlichen Problemstellungen wie Mitgliedschaftsmotivation, Organisations- und Entscheidungsstrukturen und Willensbildungsprozessen. Mitglieder und Funktionäre werden damit zu zentralen Ansatzpunkten verbandsökonomischer Analysen. Mitglieder übernehmen primär die Rolle der »Konsumenten« der Dienstleistungen des Verbandes (Interessenvertretung gegenüber Dritten, Einflußnahme auf Dritte, Information und Beratung der Mitglieder). Die »Verbandsgüterproduktion« leitet sich aus den verbandlichen Zielsetzungen ab, die ihrerseits den Interessen und Zielen der Verbandsmitglieder Rechnung tragen. Mitglieder sind am verbandlichen Entscheidungsprozess über Ziele und Wege zu ihrer Realisation beteiligt und haben darüber hinaus, wenngleich nur in begrenztem Umfang, Kontrollfunktion. Zur Erklärung der Verbandsmitgliedschaft zieht die Organisationsforschung ein Theorem heran, das in verkürzter Form besagt: Teilnehmer von Organisationen erhalten von der Organisation Anreize (Verbandsleistungen); die Gegenleistung der Teilnehmer besteht in Beiträgen an die Organisation. Die Teilnahme an der Organisation wird solange aufrecht erhalten, als der Nutzen der Verbandsleistung den Nutzenentgang der Beitragszahlung überkompensiert. Damit geht die Verbandsökonomik über die traditionelle Verbandstheorie hinaus, welche die Identität von Verbandsziel und Individualinteresse für ausreichend hält, um Mitgliedschaft zu begründen. Die neue Verbandsökonomik geht noch einen Schritt weiter: Produziert ein Verband öffentliche Güter, deren Nutzen auch den Individuen zufällt, die dem Verband nicht angehören, besteht kein Anreiz, dem Verband beizutreten. Der Einzelne verhält sich rational, wenn er die Mitgliedschaft nicht erwirbt, keinen Beitrag zahlt, so dass dem Nutzenzugang durch das Kollektivgut kein Nutzenentgang gegenübersteht. Die aufgezeigte free-rider-Problematik ist zentrales Problem z.B. der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände. Bei Zwangsmitgliedschaften (z.B. der Unternehmen in den Industrie- und Handelskammern) stellt sich diese Problematik nicht. Die Verbandsökonomik sieht Funktionäre als Produzenten der Verbandsgüter. Sie sind an diesexu Prudukdunspruzess in leitender oder ausführender Stellung beteiligt. Als Verbandsfunktionär wird auch bezeichnet, wer als Amtsinhaber Mitglieder repräsentiert und in dieser Eigenschaft damit betraut ist, die Ziele der Verbandsgüterproduktion und die Mittel zu ihrer Realisation zu bestimmen. Funktionäre können haupt- oder nebenamtlich tätig sein; beides gegen Entgelt oder ehrenamtlich. Hauptamtliche Tätigkeit läßt im Re- gelfall ein größeres Mass an Aktivität für den Verband erwarten als nebenamtliche Tätigkeit, Verbandsarbeit gegen Entgelt mehr Einsatz als ehrenamtliche. Ob und in welchem Umfang der Funktionär den Verlauf und die Richtung des Willensbildungsprozesses im Verband beeinflußt, hängt von der inhaltlichen Ausgestaltung seines Amtes und der Verbandsorganisation ab. Anders als im Fall der Mitglieder wird mit der Funktionärsrolle zumindest die Erwartung verbunden, in größerem Ausmass als die Mitglieder am Zielbestimmungsprozess beteiligt zu sein. Repräsentanz beinhaltet Delegation von Entscheidungsbefugnissen an den Funktionär. Je mehr Entscheidungsbefugnisse delegiert werden, um so stärker ist die Position des Funktionärs im Verband. Die verbandsökonomische Analyse weist nach, dass Mitglieder- und Funktionärsinteresse nicht automatisch in Übereinstimmung sein müssen, wie es die klassische Verbandstheorie annahm. Der Willensbildungsprozeß, der innerhalb der Verbandsorganisation abläuft, hat mithin die Aufgabe, zu einer ausreichenden Deckung von Mitglieds- und Funktionärsinteresse zu führen.
Vorhergehender Fachbegriff: Verband südostasiatischer Staaten | Nächster Fachbegriff: Verbandsklage
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|