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Wertpapiertauschwert

Der Tausch von festverzinslichen Papieren des Betriebsvermögens gegen andere festverzinsliche aus dem Privatvermögen des gleichen Eigentümers stellt keine Gewinnverwirklichung dar.
Werden Wandelschuldverschreibungen in Aktien umgetauscht, so tritt ebenfalls keine Gewinnverwirklichung ein. Bei Aktientausch gilt dies nur dann, wenn es sich um artgleiche Aktien handelt. Dies ist der Fall, wenn es sich um Aktien der gleichen Unternehmung handelt oder um Unternehmen, die sich in der gleichen Branche betätigen.
Nicht wie ein Aktientausch wird die Einbringung von Aktien gegen Erwerb junger Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapital-
gesellschaft behandelt. Hier tritt eine Gewinnverwirklichung ein. Siehe auch: Aktientausch, Spekulationsgeschäft

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