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Zillmerung

nach A. Zillmer benanntes Verfahren zur Verteilung von Abschlusskosten über die Laufzeit von Versi­cherungsverträgen. Durch die Z. entsteht bei einem Lebensversicherungsvertrag zu Beginn der Laufzeit i.d.R. kein   Rückkaufswert.

Verfahren, bei dem die Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages (Provision, ärztliche Untersuchung etc.) aus den ersten Prämien des Versicherten bezahlt werden (gezillmerte Tarife; Gegensatz: ungezillmerte Tarife, bei denen die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit vertei It werden).

Kostenberechnung bei Kapital-Lebensversicherungen. Jede zweite Kapital-Lebensversicherung wird vorzeitig gekündigt. Schätzungen von Verbraucherschützern gehen sogar noch weiter: Sie reichen bis zu zwei Dritteln aller Verträge. Denn eine Lebensversicherung ist jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündbar. Doch die Versicherungen bestrafen den Kündigungswilligen mit erheblichen finanziellen Einbussen. Der Grund: die Zillmerung, so genannt nach dem Mathematiker August Zillmer. Bei diesem System werden üblicherweise Provisions- und Abschlusskosten aus den Beiträgen der ersten Jahre gedeckt. Ein echter Nachteil für den Versicherten. Denn so bekommt er als Rückkaufswert nach wenigen Jahren noch nicht einmal seine Beiträge zurück. In der Versicherungsbranche sind bei Kapital-Lebensversicherungen gezillmerte Tarife mit der Vergütung der Abschlussprovision bei Vertragsbeginn üblich. Bei ungezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung über die gesamte Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt. Das Versicherungskonto wird bei Vertragsbeginn nicht so stark belastet, was gerade in den Anfangsjahren zu höheren Rückkaufswerten im Verhältnis zum Beitrag führt.

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