Kombination von Standardoptionen (Option), die eine spezifische, im Optionsmarkt häufig verwendete Optionsstrategie ist.
Durch den Kauf einer Call-(Put)Option und den gleichzeitigen Verkauf einer Put-(Call-)Option wird es möglich, Kurschancen bzw. -risiken auf eine bestimmte Bandbreite zu reduzieren.
Beispiel: Kurssicherung einer USD-Ver-bindlichkeit.
Der Kunde kauft eine USD-Call-/DEM-Put-Option mit einem Strike-Preis von 1,7200 DEM/USD und verkauft eine USD-Put-/DEM-Call-Option mit einem Strike-Preis von 1,6800 DEM. Beide Optionen haben eine Laufzeit von drei Monaten und werden über das gleiche Nominalvolumen abgeschlossen. Der Kunde möchte in der Regel seine Kurssicherung durch den Verkauf einer Option finanzieren, um so eine Prämienneutralität herzustellen. Dafür ist er bereit, seinen Kalkulationskurs um maximal 2 Pfg./USD im Vergleich zu den obigen Beispielen zu verschlechtern (s.o. Kalkulationskurs 1,700 DEM/ USD). Notiert der USD/DEM-Wechsel-kurs am Laufzeitende über 1,7200 DEM/USD wird der Kunde sein Recht ausüben und USD gegen DEM zum endgültigen Kalkulationskurs von 1,7200 DEM/USD erwerben. An einer USD-Abwertung partizipiert der Importeur nur bis zu einem Kassenniveau von 1,6800 am Laufzeitende. Handelt DEM/USD am Laufzeitende zum Beispiel bei 1,6500, so wird der Kunde aus der verkauften USD Put/DEM Call Option in Anspruch genommen und kauft USD zu 1,6800 DEM/USD. In diesem Zusammenhang werden häufig sogenannte «Spread-Strategien» unter dem Titel «Bandbreitenoption» gehandelt. Ein Beispiel für eine solche Strategie ist der Kauf eines USD Call/DEM Put, Strike 1,700 DEM/USD und der Verkauf eines USD Call/DEM Put, Strike 1,7500. Beide Optionen haben die gleiche Laufzeit und werden in der Regel über das gleiche Nominalvolumen gehandelt (unterschiedliche Laufzeiten oder Nominalvolumen sind ebenfalls möglich). Der Kunde partizipiert an einer USD-Aufwertung nur in der Höhe der Differenz der Strike-Preise, also 5 Pfg./USD. Dafür ist die am Anfang entrichtete Optionsprämie durch den Verkauf des USD Call/ DEM Put mit dem höheren Strike-Preis geringer. Eine solche «Bull-Spread»-Strategie ist zur Kurssicherung nur bedingt geeignet.
Devisentermingeschäfte mit Bandbreitenoption.
Optionsschein-Variante, die dem Investor dann einen Gewinn eröffnet, wenn sich der Preis (Kurs) des Basiswertes innerhalb einer ex ante definierten Bandbreite befindet. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Rückzahlung des investierten Kapitals.
Bezeichnung für eine Anlage, bei der der Emittent einen bestimmten Aufschlag auf den garantierten Betrag zahlt, wenn der Schlusskurs der Aktie am Ausübungstag bzw. der amtliche Mittelkurs einer Währung innerhalb einer festgelegten Bandbreite notiert. Bei Kursen ober-/unterhalb der Grenzen zahlt die Bank nur den garantierten Betrag. Eine effektive Lieferung ist ausgeschlossen. Es ist eine Spekulation mit überschaubarem Risiko, aber auch begrenzter Gewinnerwartung, denn der vom Emittenten zu zahlende mögliche Aufschlag ist von vornherein festgelegt.
Steuerlich ist ungewiss, ob wegen der Rückzahlungsgarantie ein Teil des garantierten Rückzahlungsbetrages zu versteuern ist. Es besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt den vom Emittenten zu zahlenden Aufschlag besteuert, den dieser erhält, wenn der Schlusskurs innerhalb der festgelegten Bandbreite notiert.
Beispiel anhand von RANGE-WARRANTS des Europarates:
Es ist die richtige Bandbreite aus drei Möglichkeiten vorauszusagen, innerhalb deren sich der Dollarkurs am Ausübungstag befindet. Am Ende der Laufzeit bekommt der Anleger in jedem Fall mindestens DM 10,—pro Optionsschein zurück. Dem steht ein möglicher Gewinn in Höhe von DM 152,75 gegenüber, wenn die richtige Wahl getroffen wird. Folgende drei verschiedenen Bandbreiteninhaber-Optionsscheine stehen zur Verfügung:
· Anschaffungskosten,
· Herstellungskosten,
· beizulegender Wert am Bilanzstichtag,
· aus Börsen- oder Marktpreise abgeleiteter Wert,
· zur Vermeidung künftiger Wertschwankungen notwendiger Wert,
· für Zwecke der Steuer vom Einkommen und Ertrag für zulässig gehaltener Wert,
· Teilwert,
· gemeiner Wert,
· Nennwert, Nennbetrag, Nominalwert,
· Rückzahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten,
· Barwert bei Rentenverpflichtungen.
Siehe auch: Optionsschein
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