(Prüfungswege, Revisionsmethoden) sind Teil. der —Prüfungstechnik; sie beschreiben bestimmte Gesichtspunkte, unter denen ein tatsächlich geprüfter Bereich aus dem gesamten Prüfungsstoff ausgewählt wird. Im Rahmen der Prüfungsmethoden sind zu unterscheiden: · Formelle und materielle Prüfung, · lückenlose Prüfung und Stichprobenprüfung, · progressive und retrograde Prüfung, · direkte und indirekte Prüfung, · Einzelfall- und Systemprüfung, · standardisierte und automatisierte Prüfung sowie · Ex-ante-Prüfung und Ex-post-Prüfung. (1) Die formelle Prüfung bezieht sich auf die Prüfung der äusseren Ordnungsmässigkeit einschl. der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungslegung. Diese "Ordnungsmässigkeit" umfasst die ordnungsmässige Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in Belegen, Büchern und sonstigen Unterlagen, richtige Verarbeitung des Zahlenmaterials auf allen Stufen des Rechnungswesens und Beachtung der formalen Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung. Die materielle Prüfung befasst sich mit der inhaltlichen Richtigkeit des vorhandenen Zahlenmaterials (z. B. Prüfung der Bewertung des Anlage- und Vorratsvermögens). Die lückenlose Prüfung erstreckt sich auf sämtliche Geschäftsvorfälle in einem bestimmten Prüffeld und Zeitabschnitt. Da eine durchgängig lückenlose Prüfung erhebliche Kosten verursachen würde, wird man sich zunächst auf eine Stichproben- oder Auswahlprüfung beschränken. Voraussetzung für deren Anwendung ist, dass mit der Auswahl geeigneter Elemente ein hinreichend sicheres Urteil über das Prüfungsobjekt erreicht werden kann. Die hierfür notwendige repräsentative Stichprobe kann durch bewusste Auswahl oder (mathematisch-statistische) - Zufallsauswahl erfolgen. Bei der bewusst gesteuerten Auswahl bestimmt der Prüfer aufgrund seiner persönlichen Berufserfahrung und Kenntnis des Unternehmens Ansatz und Umfang der Stichprobe. Ein Nachteil dieser Methode ist, dass Validität und - Reliabilität der Daten nicht exakt bestimmt werden können. Bei einer Zufallsauswahl hat jedes Element des Prüffeldes eine von Null verschiedene, berechenbare Chance, in die Stichprobe aufgenommen zu werden. Der mögliche Fehler aufgrund einer Stichprobenprüfung wird dadurch beherrschbar, der für eine angestrebte Urteilsqualität notwendige Stichprobenumfang berechenbar. Stösst der Prüfer bei der Stichprobenprüfung auf Verstösse gegen Rechnungslegungsvorschriften, ist eine Ausdehnung der Prüfung oder gar eine lückenlose Erfassung des betreffenden Prüffeldes unumgänglich. (2) Die progressive Prüfung beginnt mit der Belegprüfung und verfolgt den Weg des Zahlenmaterials über Grundbuch und Hauptbuch bis zum Ausweis im Jahresabschluss. Im Rahmen der retrograden Prüfung wird ein Vorgang entgegen seinem zeitlichen Ablauf von seiner Erfassung im Rechnungswesen bis zum Geschäftsvorfall geprüft (z.B. Jahresabschluss — Hauptbuch — Grundbuch — Beleg Wareneingang). Eine Sonderform der retrograden Prüfung ist die Wurzelstichprobe, bei der eine Buchung vom Jahresabschluss bis zu ihrer Wurzel zurückverfolgt wird. (3) Als direkte Prüfung werden solche Prüfungshandlungen bezeichnet, die darauf abstellen, die richtige Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle sowie deren Bewertung und Ausweis im Jahresabschluss zu prüfen. Bei indirekter Prüfung werden keine Einzelsachverhalte geprüft, sondern die Prüfung erfolgt über Ersatzgegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem eigentlichen Prüfobjekt vermutet wird. Hierzu rechnen Prüfungen mit Kennzahlen und Richtsätzen wie auch die Systemprüfung und die Verprobung. (4) Bei der Einzelfallprüfung oder substanziellen Prüfung werden die tatsächlich anfallenden Geschäftsvorfälle oder die im Rechnungswesen verzeichneten Buchungen geprüft. Im Rahmen der Systemprüfung oder Verfahrensprüfung erfolgt demgegenüber eine Prüfung des Systemaufbaus und des Systemablaufs sowie der systeminternen Kontrollen. Von der Fehlerfreiheit des Systems wird auf die Richtigkeit der Erfassungs- und Verarbeitungsergebnisse geschlossen. Im Rahmen der Systemprüfung gewinnen die Prüfung des Buchführungssystems bei EDV-Buchführung (EDV-Systemprüfung) und die Prüfung des Internen Kontrollsystems zunehmend an Bedeutung. (6) Durch standardisierte Prüfverfahren werden dem Prüfer bestimmte Prüfungshandlungen vorgegeben (z. B. standardisierte Fragebogen), um eine möglichst einheitliche Prüfungsdurchführung und -qualität zu gewährleisten. Unter automatisiertem Prüfverfahren versteht man alle computergestützten Prüfungshandlungen, die von standardisierten oder individuellen EDV-Prüfprogrammen übernommen werden. (7) Ex-ante-Prüfungen werden vor Beendigung der zu prüfenden Sachverhalte durchgeführt, ex-post-Prüfungen nach deren Realisierung. Der Ausbau der Prüfungsmethoden führte zu einer immer grösseren Bedeutung der System-, Stichproben- und Ex-ante-Prüfung. Besondere Methodenprobleme sind im Zusammenhang mit dem EDV-Einsatz in den Unternehmen entstanden (EDV-Revision). Literatur: Grupp, B., Prüfungstechniken und Berichterstattung, in: Haberland, G./Preissler, PI Meyer, C. W. (Hrsg.), Handbuch Revision, Controlling, Consulting, München 1991, Abschnitt 1.4. Lück, W. (Hrsg.), Lexikon der Wirtschaftsprüfung, 2. Aufl., München 1989. UEC, Kommission für Buchprüfung, Die Prüfung des Jahresabschlusses, 4. Aufl., Düsseldorf 1977.
Prüfungsmethoden sind die von einem Prüfungssubjekt angewendeten Verfahren, mit deren Hilfe das Prüfungssubjekt normgerechtes Verhalten feststellen und damit zu einem Prüfungsurteil gelangen will (griech. methodos = Weg zu etwa s, d. h. Art und Weise des Vorgehens, um zu einem Ziel zu gelangen; zielgerichtete Vorgehensweise). In Abhängigkeit von den zugrund eliegenden Kriterien sind folgende Prüfungsmethoden zu unterscheiden:
1. An der Vergleichshandlung - direkte Prüfungen,
indirekte Prüfungen.
2. Umfang der erfaßten Objekte (Prüfungsintensität) lückenlose Prüfungen,
» stichprobenweise Prüfungen.
3. Richtung des Vorgehens (Prüfungsrichtung) progressive Prüfungen,
retrograde Prüfungen.
In der Literatur zur Prüfungspraxis werden außerdem » formelle und materielle Prüfungen unterschieden; es handelt sich hierbei jedoch nicht um Prüfungsmethoden, die zu einem Urteil führen. Die Unterscheidung bezieht sich vielmehr auf unterschiedliche Aspekte eines Prüfungsobjektes, nämlich Form und Inhalt. Entsprechend werden nicht ein, sondern zwei Prüfungsurteile angestrebt:
Prüfungsnormen
ein Prüfungsurteil über die Form, einanderes über den Inhalt. Die Trennung von formellen und materiellenPrüfungen ist in dieser Hinsicht sinnvoll und wichtig für die Prüfungspraxis.
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