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Schufa

Abkürzung für »Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung«, Sitz in Wiesbaden. Von Geschäftsbanken, Sparkassen, Einzel- und Versandhandel getragene Vereinigung, die den Kreditgebern (Gläubiger) gegen Entgelt Auskunft erteilt über von ihren (potenziellen) Kunden, d. h. den Kreditnehmern aufgenommene Konsumentenkredite, Bürgschaftsübernahme Bürgschaft), Scheckkarten, Kontoeröffnung, Kontoüberziehungen, Leasingverpflichtungen (- Leasing) etc. Negativmerkmale eines Kunden sollten nach drei Jahren gelöscht werden.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) verwaltet Daten von Privatkunden, die ihr von Kreditinstituten übermittelt werden. Diese Informationen beziehen sich auf das Kundenverhalten im Hinblick auf die Führung von Girokonten, die Nutzung von Kreditkarten, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften. Kreditinstitute sind verpflichtet, sich vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Vor Eröffnung der entsprechenden Konten wird der Kunde aufgefordert, die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Diese enthält die ausdrückliche Bewilligung des Kunden hinsichtlich der Informationsweitergabe (Positiv- und Negativmerkmale) und die Befreiung des Kreditinstituts vom Bankgeheimnis.

Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung“. Diese Organisation dient als Auskunftsstelle für Kontenführung, Bürgschaftsaftsübernahmen und Verbraucherkredite bis zu 100.000,00 EUR bei natürlichen Personen. Neben diesen Daten werden auch Zahlungsunregelmäßigkeiten wie Nichteinlösungen von Schecks und Wechseln gespeichert. Derjenige, über den Daten gespeichert werden, muss sich nach dem Datenschutzgesetz im Normalfall damit einverstanden erklären. Bei Kontoeröffnungen und Kreditanträgen werden von Banken regelmäßig zuvor Informationen über die Schufa abgerufen. Auch Kreditkartenorganisationen, Versandunternehmen und andere, z.B. Autohändler, können Auskünfte, allerdings teils nur in eingeschränkter Form erhalten.

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Abk. für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Abk. für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Abkürzung für: Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e. V. Es handelt sich dabei um eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute sowie anderer kreditgebender Unternehmen. In den einzelnen Bundesländern sind zehn selbstständige Schufa-Gesellschaften tätig, die in der Bundes-Schufa e. V. mit Sitz in Wiesbaden zusammengeschlossen sind. Alle von den angeschlossenen Kreditinstituten gewährten Kredite und Darlehen, Kontoeröffnungen sowie negative Bonitätsmerkmale werden bei der Schufa registriert und dienen zur Beurteilung der Kredit-und Zahlungsfähigkeit der Kreditkunden. Bei der Bonitätsbeurteilung eines Kreditkunden wird von dem jeweiligen Kreditinstitut eine sog.
»Schufa-Auskunft« eingeholt, die die Schufa auf Anfrage dem jeweiligen Mitgliedsinstitut gegen Entgelt zur Verfügung stellt. In der Schufa-Auskunft sind alle laufenden Kreditverpflichtungen sowie erledigte Kredite und negative Bonitätsmerkmale (z. B. rückständige Zahlungsverpflichtungen, ergangene Zahlungsbefehle, Anordnungen zur Abgabe einer eidesstattlichen Vermögenserklärung, Kreditkündigungen etc.) vermerkt. Bei der Schufa sind zzt. über 42 Millionen  Akten gespeichert.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Auskunfteien verpflichtet:
· auf Anfrage alle Eintragungen schriftlich mitzuteilen (Schufa-Zentrale, Mariendorfer Damm 1-3, 12061 Berlin) — Gebühr für eine Selbstauskunft zzt. 15 DM;
· bei Beanstandungen oder Zweifeln zusätzlich die Herkunft der Daten zu dokumentieren (§ 34 BDSG);
· falsche, veraltete oder zu Unrecht erhobene Daten zu löschen (§ 35 BDSG);
· jedem Betroffenen unaufgefordert die Ersteintragung und die Art der gespeicherten Daten mitzuteilen.
Außerdem müssen die Daten spätestens fünf Jahre nach der Eintragung gelöscht werden. Lediglich Bürgschaften bleiben bis zur Tilgung in der Kartei, Kredite bis drei Jahre nach der Tilgung.

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