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Vorratspolitik

Gegenstand der Vorratspolitik können sowohl Inputals auch Outputgüter sein. Durch Bevorratung soll sichergestellt werden, dass ausreichende Materialmengen für die geplanten Fertigungsprozesse zur Verfügung stehen;
ausreichende Mengen an Fertigerzeugnissen bzw. veräußerungsfähigen Halbfertigerzeugnissen verfügbar sind, um Lieferengpässe zu vermeiden (Erfüllung absatzwirtschaftlicher Ziele).
Der Handlungsspielraum der Vorratspolitik wird einerseits von dem Ziel der Versorgungssicherheit, andererseits von den finanziellen bzw. kapitalmäßigen Ressourcen des Unternehmens geprägt. Die Vorratshaltung verursacht Kosten und ist mit Risiken (Verder B, Schw und , Veralterung) verbund en. Vorratspolitik richtet sich aber nicht nur auf diemittel oder langfristige Sicherstellung der Versorgung insbesonderemit Inputgütern; auch spekulativeZiele in Hinblick auf Preisbewegungen können die Vorratspolitik beeinflussen. Schließlich können auch marktstrategische Überlegungen (z. B. Behinderung von Wettbewerbern durch Aufkauf großer Mengen oder bestimmterQualitäten) Anlaß vorratspolitischerMaßnahmen sein.

gewährleistet, dass einerseits die in der Fertigung benötigten Materialien, Teile, Stoffe usw. stets zur Verfügung stehen und andererseits ausreichende Mengen an veräusserungsfähigen Produkten vorhanden sind, um auch Umsatzspitzen abdecken zu können. Die Vorratspolitik orientiert sich zunächst am Ziel der Versorgungssicherheit. Die Zielerreichung wird eingeschränkt durch finanzwirtschaftliche Bedingungen: Vorratshaltung verursacht Kosten (Kosten der —Lagerhaltung) und schafft spezifische Risiken (Diebstahl, Schwund, Veralterung usw.). Neben Versorgungszielen können aber auch spekulative (Ausnutzung von Marktchancen) oder marktstrategische Ziele eine Rolle spielen (z. B. Aufkauf bestimmter Rohstoffmengen oder -qualitäten, um Wettbewerber zu behindern). Schliesslich sind Vorräte auch die Folge von Transaktionsbedingungen, die der Käufer nicht beeinflussen kann (z. B. Mindestabnahmemenge, Lieferrhythmus ungleich Bedarfsrhythmus) oder, im Gegenteil, besonders ausnützen will (z. B. Mengenrabatte, Transportkostendegression). Ein reibungsloser Fertigungsprozess ist nur dann gewährleistet, wenn die aus dem Bedarfsplan ersichtlichen Materialmengen rechtzeitig bereitgestellt werden. Sicherheitsbestände haben die wichtige Funktion, Planungsmängel oder aber lieferbedingte Verzögerungen (Terminüberschreitungen, Fehllieferungen) auszugleichen. Bei der sog. Verbrauchssteuerung wird generell eine prognosebedingte Unsicherheit bei der Bedarfsermittlung unterstellt, die durch Vorratshaltung auszugleichen ist. Aber auch im Falle der — Programmsteuerung ist Vorsorge für Mehrentnahmen zu treffen. Ungeplant auftretender höherer Materialbedarf kann durch plötzliche Steigerung der Produktion, höhere Ausschussproduktion usw. verursacht sein. Vorräte gleichen also Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Lieferzeiten, Liefermengen und/oder geplantem und tatsächlichem Bedarf aus. Der Verwirklichung der Vorratspolitik dient die Lagerhaltung. Zur Vorratspolitik gehören deshalb auch die Entscheidungen über die Lagergestaltung, — Lagerverwaltung und Lagerplanung.              

legt als Teilbereich der Marketing-Logi­stik und der Servicepolitik die Rahmenbe­dingungen betrieblicher Vorratshaltung fest (selektive Lagerhaltung). Bei den absatz­marktseitigen Vorräten betrifft dies die Aufnahme und Streichung vorratshaltiger Artikelpositionen (SKU: „stock keeping units“), d. h. Sortimentsplanung und - bereinigung Bereitstellung der dafür erforderlichen Personal-, Raum- und Gerätekapazitäten (Depotplanung), Bevorratung der einzelnen SKU, mit den Dimensionen Bestelldoktrinen zum Rhythmus und Umfang von Nachbe­stellungen, \'Wirtschaftlichkeit (Vorrats­kosten, Kapitalbindung) und Lief er- bereitschaftbzw. Servicegrad) Vorräte antizipieren künftigen Bedarf. Sie sorgen für art-, orts-, zeit- und mengenge­rechte Verfügbarkeit von Produkten und er­öffnen damit Absatzchancen. Allgemein können Vorräte nach verschiedenen Merk­malen klassifiziert werden: Momentanzustand - stationäre (Lager-) Bestände und ambulante (Transit-) Vorräte, wobei Vorratspolitik nur erstere beeinflußt, da das Volumen des Transitvorrats allein von der Transitdauer (z.B. Transportzeit zum Regionallager) und der mittleren Transitrate [ME/Tag], nicht aber der jeweiligen Trans­portmenge, abhängt. Die ökonomische At­traktivität schnellerer Transportmittel grün­det sich im wesentlichen auf die damit er­reichbare Senkung des im Transitvorrat ge­bundenen Kapitals (Kapitalbindung). Verwendungsnähe - Vorräte in Zentral-, Regional- und Auslieferungslagern sowie am POS. Für die Vorratspolitik ist von Bedeu­tung, dass verwendungsnah dislozierte Vor­räte zwar dort direkt, aber andernorts schwer oder kaum verfügbar zu machen sind. Da­durch wird die Querversorgung bei Engpäs­sen im Distributionssystem erschwert, was allerorten höhere Sicherheitsbeständeund damit Kapitalbindung nach sich zieht. Zweck - operative, taktische und strategi­sche Vorräte, wobei erstere allein dem wirt­schaftlichen Vollzug betrieblicher Abläufe dienen (zyklischer Vorrat, Sicherheitsbe­stand und Transitvorrat). Taktische Vorräte antizipieren saisonale Nachfrageverände­rungen beim Handel. Strategische Reserven werden zumeist beschaffungsseitig und zur Milderung erwarteter Versorgungsengpässe gebildet. Akkumulation strategischer Reser­ven auf der Absatzseite verfolgt mitunter das Ziel einer Angebotsverknappung mit ent­sprechenden Erwartungen an die Preisent­wicklung; die Grenzen zur spekulativen Vorratshaltung sind fließend. Gegenstand der Vorratspolitik sind v. a. die stationären operativen Vorräte (Zyklusvor­räte, Sicherheitsbestände). T aktische V orräte fallen in die Domäne der Absatzplanung des Handels. Strategische Reserven gehören in die Zuständigkeit der Unternehmensleitung. Die Überwachung und Ergänzung der sta­tionären operativen Vorräte erfolgt nach Bestelldoktrinen, die festlegen, wann und in welchem Umfang nachbestellt wird. K. Z.

Literatur:  Zoller, K., Vorratshaltung, in: Hand­wörterbuch Export und Internationale Unterneh­mung, Stuttgart 1989, Sp. 2178-2184.

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