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Arbeitsorientierte Einzelwirtschaftslehre (AOEWL)

sierbar sind. Demgegenüber versucht die AOEWL arbeitsorientierte Interessen zu entwickeln, um letztlich zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation der abhängig Beschäftigten zu führen. Gleichzeitig werden damit die gesellschaftlichen Grund verhältnisse in Richtung einer Emanzipation verändert. Damit klingen zwei programmatische Stoßrichtungen der AOEWL an: der entscheidungsorientierte Ansatz der AOEWL und der kategoriale Ansatz, der die Arbeit als zentrale ökonomische Kategorie einführt. Der entscheidungsorientierte Ansatz der AOEWL ist pragmatisch ausgerichtet und will Ansatzpunkte für die Umstrukturierung der einzelwirtschaftlichen Entscheidungen geben, um ein neues System der Unternehmensführung zu schaffen, das die Interessen der Arbeitnehmer als Gruppe berücksichtigt. Es sind dazu die Ziele der Arbeitnehmer zu präzisieren und in das Zielsystem des Unternehmens aufzunehmen. Da dieser Ansatz auf die Registrierung und Addierung von Arbeitnehmerinteressen beschränkt bleibt und deren Umsetzung im Rahmen der herrschenden Machtorientierung erfolgt, bleibt auch die Arbeit ein prinzipiell gleichrangiger Produktionsfaktor neben anderen. Da auf diese Weise der emanzipatorische Anspruch der AOEWL kaum aufrechtzuerhalten ist, rückt der kategoriale Ansatz in den Mittelpunkt. Der kategoriale Ansatz der AOEWL versucht die »integrationistische« Verkürzung des entscheidungsorientierten Ansatzes zu vermeiden. Dazu muß die ökonomische Theoriebildung vollständig auf die Rationalität der Arbeit abstellen und die Kategorie der Arbeit zu ihrer Grundlage machen. In einer zu entwickelnden ökonomischen Anthropologie soll ein von Arbeit bestimmtes Menschenbild entworfen werden. Mit Hilfe dieser Vorgehensweise können Interdependenzen zwischen dem Ökonomischen, Gesellschaftlichen und Individuellen wesentlich deutlicher gemacht werden, als bei jedem anderen Ansatz. Ausgehend von der Kategorie Arbeit lassen sich dann Vor und Nachteile des gegenwärtigen ökonomischen Systems neu bewerten und neu verteilen. Damit greift die AOEWL über einen einzelwirtschaftlichen Ansatz hinaus und umschließt u. a. auch wirtschaftspolitische Fragestellungen. »Arbeitsorientierung« im kategorialen Ansatz beinhaltet darüber hinaus eine eigenständige Gesellschaftskonzeption und steht damit jenseits eines bloßen Gruppenbezuges, wie er für den entscheidungsorientierten Ansatz typisch ist. In erster Linie interessiert aber die Rationalität des Einsatzes von Arbeit. Erst danach ist zu fragen, welche Gruppen aufgrund ihrer Position ein spezifisches Interesse an dieser Art von Rationalität haben. Welcher Ansatz der AOEWL fruchtbar erscheint, läßt sich nur in der Diskussion konkreter einzelwirtschaftlicher Fragen ermitteln. Da eine solche Diskussion noch weitgehend aussteht, bleibt auch die Einschätzung des »heuristischen Potentials« der AOEWL insgesamt noch diffus.

von einer Projektgruppe im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) des Deutschen Gewerkschaftsbundes entwickeltes Alternativprogramm zur Betriebswirtschaftslehre, wie sie an Universitäten und Hochschulen gelehrt wird. Unter der Bezeichnung "arbeitsorientiert" wird eine Sichtweise verstanden, die auf die Durchsetzung von Interessen der abhängig Beschäftigten abzielt. Ihr steht der Begriff "kapitalorientiert" gegenüber, der das vorrangig auf das Kapitalverwertungsinteresse ausgerichtete Handeln kennzeichnet, das nach Meinung der Vertreter dieses Ansatzes für die herkömmliche Betriebswirtschaftslehre charakteristisch sein soll. Mit "Einzelwirtschaftslehre" ist die Lehre von autonomen wirtschaftlichen Entscheidungseinheiten zur Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen gemeint. Mit Hilfe dieses Begriffs wird eine Abgrenzung sowohl zu den gesamtwirtschaftlichen Institutionen (Volkswirtschaftslehre) als auch zu der "vorbelasteten" Bezeichnung "Betriebswirtschaftslehre" (im Sinne der dieser pauschal zugeschriebenen Kapitalorientierung) vorgenommen. Das Bemühen um Abgrenzung kommt programmatisch darin zum Ausdruck, dass der "kapitalorientierten Rationalität" eine "emanzipatorische Rationalität" gegenübergestellt wird, in die neben quantitativen auch qualitative Faktoren ("Qualität des Lebens") einfliessen sollen. Im Hinblick auf die Interessen der abhängig Beschäftigten wird zwischen einzel- und gesamtwirtschaftlichen Tatbeständen unterschieden. Auf einzelwirtschaftlicher Ebene werden insb. genannt: •   Sicherung der Arbeitsplätze, •   Sicherung der Einkommen und •   optimale Gestaltung der Arbeit ("emanzi- patorische" statt "technokratischer" Arbeitsgestaltung). Weil die Durchsetzung derartiger Interessen ohne Änderung gesamtwirtschaftlicher Strukturen den Vertretern dieses Ansatzes kaum möglich erscheint, kommen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene die folgenden Zielsetzungen hinzu: •   Steuerung der Produktion (insb. Verzicht auf die Herstellung von Gütern, die "Gefährdungen und Belastungen der Menschen und der Umwelt darstellen"), •   Steuerung von Versorgung und Verteilung, was unter anderem letztlich "eine Einschränkung der Preissetzungsautonomie der Unternehmungen" voraussetzt. Wegen derartig weitreichender ordnungspolitischer Vorstellungen, aber auch wegen konzeptioneller Schwächen ist die arbeitsorientierte Einzelwirtschaftslehre reichlich mit Kritik bedacht worden.   Literatur: Projektgruppe im WSI, Grundelemente einer Arbeitsorientierten Einzelwirtschaftslehre, Köln 1974.

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