(1) Gewährung von Krediten zu Vorzugskonditionen (zinsgünstig und vorteilhafte Tilgungsbedingungen) durch eine Unternehmung an die eigenen Arbeitnehmer.
(2) Form der Arbeitnehmerfinanzierung. Der Unternehmung werden durch die Arbeitnehmer Darlehen gewährt. Dies geschieht in Form der
? Einräumung von Stundungskrediten (Umwandlung von Gehalts- und Lohnzahlungen in Darlehen);
? Gewährung von Geldkrediten durch Zeichnung von Obligationen ( Personalobligationen), die den Arbeitnehmern zu Vorzugskonditionen offeriert werden, oder Barkrediten, die die Arbeitnehmer ihren Unternehmen direkt offerieren. Bis auf die Zeichnung von Personalobligationen erfolgt die Einräumung von Arbeitnehmerdarlehen in Situationen, in denen die Existenz einer Unternehmung im höchsten Maße bedroht ist.
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