Arbeitskräfte, die in der amtlich ausgewiesenen Zahl der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) nicht enthalten sind, jedoch aller Erfahrung nach unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Arbeitsangebot), d.h. zum Erwerbspersonenpotential gehören. Dieses lässt sich über die Struktur der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht unter Zugrundelegung der Erwerbsquoten der Überbeschäfti- gungsphase ermitteln. Die Differenz zwischen dem Erwerbspersonenpotential und der Anzahl der Erwerbspersonen ergibt die sog. stille Reserve. Diese potentiellen Arbeitskräfte sind d. R. nur bei hohem Lohnniveau und sonstigen zusätzlichen Anreizen zu aktivieren. Die stille Reserve ist als wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes anzusehen, grenzt sich jedoch (allerdings unscharf) gegen die Arbeitslosen ab.
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