Unter Regulierungen versteht man generell alle gesetzlichen Maßnahmen, die die für alle geltenden Rahmenbedingungen einer Volkswirtschaft festlegen. Auf Arbeitsmärkten geht es speziell um den Inhalt von Arbeitsverträgen, also um die Regulierung der Arbeitskosten, der Arbeitszeit, der Umsetzungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern und um solche Regulierungen, die die berufliche, regionale und sektorale Mobilität beeinflussen.
Arbeitsmarktderegulierungen beziehen sich auf eine Verringerung, Arbeitsmarktreregulierungen auf eine Erhöhung des Regulierungsgrads im Vergleich zum Status Quo. Ein Beispiel für Arbeitsmarktderegulierung sind die Maßnahmen der Kohl-Regierung gegen Ende der letzten Legislaturperiode (z.B. Verringerung der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und des gesetzlichen Kündigungsschutzes für kleine Unternehmen). Während Deutschland aus Sicht zahlreicher nationaler Beratergremien und internationaler Organisationen eine Deregulierung des Arbeitsmarktes betreiben müsste, hat sich die derzeitige Regierung Schröder auf Arbeitsmarktreregulierungen festgelegt.
Einige exemplarische Beispiele: Die moderate Flexibilisierung durch die Deregulierungsmaßnahmen der Vorgängerregierung wurde weitgehend zurückgedreht. Ein zentrales Instrument zur Senkung der Arbeitslosigkeit sollte die Senkung der Sozialabgaben unter die 40 Prozent-Grenze und damit einhergehend die Verringerung der Arbeitskosten sein. Dies ist nicht nur wegen der Gegenfinanzierung der Beitragssenkung in der Rentenversicherung über die Ökosteuer misslungen, da die gesamtwirtschaftlich schädliche Abgabenlast damit um keinen Cent gemindert wurde. Das Ziel wurde wegen der Reformresistenz vor allem im Gesundheitswesen und durch die verschenkten Möglichkeiten zur Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung nicht einmal vordergründig erreicht: Der Sozialbeitrag im Westen dürfte auch 2002 bei 41,3 Prozent bleiben. Die Einführung der überbürokratisierten Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte und Scheinselbständige, ein teures Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, an dessen Zielgenauigkeit es enorm hapert, die Erschwerung der befristeten Beschäftigung, die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit oder die kostenträchtige Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung gehen zweifellos zu Lasten von mehr Beschäftigung, da sie die Rentabilität neuer Arbeitsplätze senken. Dazu gehört auch eine bisher hauptsächlich auf härtere Strafen und aggressivere Ermittlungsmethoden setzende Regierungsoffensive gegen Schwarzarbeit, die im Gegensatz zur schwach wachsenden offiziellen Wirtschaft blüht. Ein geschätztes Wachstum von 6 Prozent auf etwa 350 Mrd. Euro bzw. 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2002 spricht allerdings dafür, dass die wichtigste Ursache hierfür die Regierungspolitik selbst ist. Andere Länder senken die Schwarzarbeit, indem sie die Lohnnebenkosten zurückfahren, wodurch es sich wieder mehr lohnt, legal zu arbeiten, außerdem durch einen konsequenten Umbau der Sozialhilfe, die das in Deutschland gängige Lebensmodell „Lohnersatzleistung plus Schwarzarbeit“ unattraktiv macht. Das Tariftreuegesetz, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge strikt an die lokal geltenden Tarifverträge bindet und damit eine beschäftigungsfördernde Lohnanpassung unterminiert, bildet schließlich den Schlusspunkt der beschäftigungspolitisch kontraproduktiven Maßnahmen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
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