1. Begriff des betrieblichen Rechnungswesens (Bilanzierungswahlrechte, Rücklagen).
2. Begriff der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktreserve).
Zu unterscheiden ist :
Stille Reserve (Arbeitsmarkt)
Stille Reserven (Bilanz)
Die stille Reserve im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt ist Teil des Erwerbspersonenpotenzials, das nicht erwerbstätig, aber auch nicht arbeitslos gemeldet ist, darunter fallen vor allem verheiratete Frauen. Von diesen Personen wird angenommen, dass sie bei einer Besserung der Arbeitsmarktsituation bereit wären, als Arbeitsanbieter aufzutreten, sich aber in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Die Höhe der stillen Reserve beläuft sich auf ca. 2,5 Mio. Personen (DIW 2001).
1. Aus der veröffentlichten Bankbilanz nicht ersichtliche Rücklage, also verdeckte Eigenkapitalteile. Gebildet unter Ausnutzung handeis- und/oder steuerrechtlicher Bewertungsspielräume (Unterbewertung von Aktiva, auch durch überhöhte Abschreibungen, Überbewertung von Passiva). Wichtigste Selbstfinanzierungsform.
2. Positive Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert oder Marktwert eines Vermögensgegenstands und seinem Buchwert, die in Finanzausweisen von Banken nicht ausgewiesen wird.
3. Als Risikovorsorge bei Banken besonders wesentlicher Teil der Risikopolitik. Banken haben zur Bildung stiller Reserven (und zur stillen Auflösung) besonders grosse Möglichkeiten, die anderen Unternehmen nicht offen stehen.
Stille Reserven (Bilanz)
(engl. hidden reserves) Nicht aus der Bilanz ersichtliche Reserven, die entweder auf der Aktiv- und/oder der Passivseite vorhanden sind. Aktivische stille Reserven entstehen, wenn der Buchwert niedriger als der Zeitwert ist oder bestimmte Wirtschaftsgüter gar nicht aktiviert werden (z.B. selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens). Auf der Passivseite können sie entstehen, wenn die Wertansätze höher sind als der Zeitwert einer Verbindlichkeit.
Differenz zwischen den Buchwerten und den tatsächlichen höheren Werten von Aktiva bzw. zwischen den Buchwerten und den niedrigeren tatsächlichen Werten von Passiva einer Unternehmung. Sie entstehen durch die Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten durch den Bilanzaufsteller. Darüber hinaus entstehen stille Reserven automatisch durch Preisänderungen, welche dieselben Differenzen zwischen Markt- und Buchwert der Aktiva und Passiva hervorrufen. Im Gegensatz zu den offenen Rücklagen sind die stillen Reserven aus der Bilanz nicht unmittelbar zu erkennen. Da sowohl ihre Bildung als auch ihre Auflösung nicht immer offensichtlich ist, können sie in ihrer Höhe nicht exakt ermittelt werden. Stille Reserven ähneln steuerlich den Sonderposten mit Rücklagenanteil. Ihre Bildung wirkt gewinnmindernd, ihre Auflösung entsprechend gewinnerhöhend. Durch gezielte Bildung bzw. Auflösung von stillen Reserven kann in Grenzen der jeweilige Jahreserfolg manipuliert werden.
Stille Reserven (oder stille Rücklagen) sind Bestandteile des Eigenkapitals, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Sie entstehen durch den Nichtansatz von Vermögensgegenständen (Vermögen) in der Bilanz, durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch Überbewertung von Schulden. Die Höhe der stillen Reserven ergibt sich bei Vermögensgegenständen aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem niedrigeren Buchwert und bei Schulden aus der Differenz zwischen Buchwert und dem niedrigeren tatsächlichen Wert. Die Beachtung der gesetzlichen Bilanzierungs (Bilanzierungsverbote in § 248 Handelsgesetzbuch [HGB]) und Bewertungsvorschriften (Nominalprinzip, Anschaffungs oder Herstellungskosten) führt zur Entstehung von Zwangsreserven, die Wahrnehmung von gesetzlich eingeräumten Bilanzierungs und Bewertungswahlrechten (Beibehaltungswahlrecht in § 253 Abs. 5 HGB) sowie Unsicherheiten bei Schätzungen führen zur Entstehung von Ermessensreserven, und Verstöße gegen gesetzliche Bilanzierungs und Bewertungsvorschriften führen zu (unzulässigen) Willkürreserven.
Differenz zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten und den höheren tatsächlichen Werten der Aktiva bzw. den Buchwerten und den niedrigeren tatsächlichen Werten der Passiva am Bilanzstichtag.
Siehe auch: Rücklagen, Stille Rücklagen.
Die stillen Reserven eines Unternehmens ergeben sich auf der Aktiva-Seite einer Bilanz aus der Differenz der Buchwerte des Anlagevermögens und den tatsächlichen höheren Werten (Marktwerten). Auf der Passiva-Seite der Bilanz ergeben sich die stillen Reserven aus der Differenz zwischen den Buchwerten und den niedrigeren tatsächlichen Werten, jeweils zum Bilanzstichtag.
Unterbewertete oder nichtbewertete Investitionen, Wertpapiere oder Immobilien, die nicht oder nur geringfügig in der Bilanz ausgewiesen sind. Um die stillen Reserven der Lebensversicherungsunternehmen gibt es immer wieder Diskussionen. Siehe auch Reserven.
siehe Stille Rücklagen.
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