Negativklausel, die zwischen dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der Bayer AG vereinbart wurde. Sie zielt darauf ab, den Bonitätsanforderungen des Bundesaufsichtsamts hinsichtlich der Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen im besonderen Maße entgegenzukommen. Hierdurch wird erreicht, daß bei Einhaltung der in der Bayer-Formel festgelegten Relationen, Kapitalanlagen in Form von Aktien, Anleihen, Schuldscheindarlehen ? bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen automatisch die Deckungsstockfähigkeit erhalten. Insofern setzt die Bayer-Formel einen allgemeingültigen Standard. Nach der Bayer-Formel
? muß das Beteiligungskapital 70% des Anlagevermögens decken;
? müssen das Anlagevermögen sowie die länger als vier Jahre laufenden Forderungen durch Beteiligungskapital sowie mRückstellungen und mVerbindlichkeiten gedeckt sein. Diese Rückstellungen und Verbindlichkeiten müssen dem Unternehmen länger als vier Jahre zur Verfügung stehen;
? darf die Gesamtverschuldung des Unternehmens das 3,5fache des durchschnittlichen finanziellen Unternehmensergebnisses (entspricht in etwa dem Brutto-Cash Flow) der letzten drei Jahre nicht übersteigen.
Finanzwirtschaftliche Kennziffer, die u. a. bei Beurteilung der Deckungsstockfähigkeit von Anleihen und damit der Kreditwürdigkeit des Emissionsunternehmens durch die Versicherungswirtschaft benutzt wird. Wird als Ausdruck der Verschuldungskapazität angesehen, da sie das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Cashflow angibt. Dahinter steht die Vorstellung, dass es der Unternehmung bei konstanten Bedingungen in einem Zeitraum von x Jahren möglich sein müsste, die Verschuldung aus eigener Kraft abzubauen.
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