ist eine selbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) mit Sitz in Eschborn. Sie wurde 1954 als Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft errichtet. Das BAW entwickelte sich jedoch immer mehr zu einer Durchführungsbehörde der Bundeswirtschaftsverwaltung mit Aufgaben in allen Wirtschaftsbereichen. Aufgrund dieser Aufgabenerweiterung wurde das Amt am 1. Januar 1987 in Bundesamt für Wirtschaft umbenannt. Eine Einschränkung der Zuständigkeiten des Amtes ergab sich durch die Verlagerung und Verselbständigung der Abteilung «Ausfuhrkontrolle» zum I.April 1992. Dieser Aufgabenbereich wird seither von dem neu gegründeten Bundesausfuhramt (BAFA) wahrgenommen, einer ebenfalls in Eschborn ansässigen Oberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi.
Heute erstrecken sich die wesentlichen Aufgaben des BAW auf folgende vier Bereiche:
- Wirtschaftsförderung: Förderung von externen Unternehmensberatungen sowie überbetriebliche Informations- und Schuldenberatungsveranstaltungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer;
Förderung erneuerbarer Energien; Inlandsmesseförderung; Gewährung von Zuschüssen zur Beteiligung auf ausgewählten internationalen Messen und Ausstellungen sowie regionalen Fachausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik stattfinden und vom BMWi als förderungswürdig anerkannt sind; Filmförderung.
- Einfuhrregelungen:
Das BAW erteilt bei der Einfuhr von nicht liberalisierten Waren des gewerblichen Sektors Einfuhrgenehmigungen und überwacht die mengen- und wertmäßig beschränkten Einfuhren, insbesondere auf dem Sektor Textil und Bekleidung nach den Vorschriften des Welttextilabkommens (WTA); das BAW ist die Zentralstelle zur Aufklärung und Verhinderung von Umgehungseinfuhren auf dem textilen Sektor;
es ist Genehmigungs- und Überwachungsstelle für die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlprodukte sowie für Fluorchlorkohlenwasserstoffe; das BAW wertet bei der Einfuhr von liberalisierten Waren Mengen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas und mineralische Brennstoffe aus.
- Energieversorgung:
Das BAW regelt die Absatzförderung deutscher Kohle;
es erteilt Genehmigungen für die Errichtung von Heizölkraftwerken sowie für den Einsatz von Heizöl bei Kraftwerken; es gewährt Absatzhilfen für den Kohlebergbau und den Stahlbereich aus öffentlichen Mitteln und stellt darüber hinaus Anpassungshilfen bereit; zur Absatzförderung von Kokskohle, Einblaskohle und Hochofenkoks werden Zuschüsse gewährt; das BAW erstellt Meldungen für die Internationale Energie-Agentur (IEA) bezüglich der deutschen Versorgungslage sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Mineralölmarkt;
es erteilt Genehmigungen von Einfuhrverträgen für Erdgas mit einer Lieferzeit von mehr als 24 Monaten.
- Berichtswesen:
Das BAW führt eine Totalerhebung bei den Betrieben der Nichteisen- und Edelmetallwirtschaft, des Nichteisenmetallhandels und angrenzender Wirtschaftszweige durch; Das BAW führt Verwaltungsstatistiken in den Bereichen Textil, Mineralöl und Film.
(BAW) Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministers für Wirtschaft. Sie ist für die Ausführung von
Rechtsvorschriften im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit dem
Ausland, der Wirtschaftsförderung, der Energieversorgung und (teilweise) des
Umweltschutzes zuständig. Das Bundesamt wurde durch Gesetz vom 9.10. 1954
errichtet. Vorläufer bestanden seit 1946. Sitz ist Eschborn.
(BAW). Gegr. 1954 als Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Arbeitete von 1987 bis 2000 als BAW. Seit dem 01.01.2001: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. http://www.bawi.de
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