(DFG) eine von Bund, Ländern und - in geringerem Masse - vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragene zentrale Einrichtung in der Rechtsform eines Vereins des bürgerlichen Rechts zum Zweck der Förderung und Koordination wissenschaftlicher Forschung. Zu ihren satzungsgemässen Aufgaben gehören auch die Beratung von Parlamenten und Behörden in wissenschaftlichen Fragen, die Förderung wissenschaftlicher Bibliotheken, die Abwicklung von Bücherspenden an ausländische Empfänger, die Ausstattung von Rechenzentren, die Bereitstellung von Gross- und Kleingeräten für Forschungszwecke, die Begutachtung von Anträgen auf Ausstattung mit Apparaten im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes, die Vertretung der deutschen Wissenschaft in internationalen Forschungsprogrammen und die Pflege wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland. Die DFG hat ihren Sitz in Bonn-Bad Godesberg und verfügt über einen Jahresetat von etwa 1 Mrd. DM. Diese Mittel fliessen sowohl der Grundlagen- als auch der angewandten Forschung zu, und zwar über das sog. Normalverfahren sowie über Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche. Im Rahmen des Normalverfahrens gibt es annähernd 20 verschiedene Förderungsarten (z.B. Sach- und Reisebeihilfen, Habilitations-, Aus- bildungs- und Heisenbergstipendien, Forschungsfreijahre für Professoren und Mittel zur Durchführung wissenschaftlicher Kongresse), die Wissenschaftlern oder wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland über ein vom Prinzip der Selbstverwaltung beherrschtes Antragsverfahren zugute kommen.
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