1. Charakterisierung: Durch §342 HGB, eingefügt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ist das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, ein privates Rechnungslegungsgremium einzusetzen. Dadurch soll die Fortentwicklung der deutschen Rechnungslegung auf international vergleichbares Niveau ermöglicht werden. – Bereits im März 1998 wurde das “DRSC – Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee” gegründet und im September 1998 vom Bundesministerium der Justiz als alleiniger deutscher Standard-Setter der Bilanzierung anerkannt. – 2. Aufgaben: Das DRSC hat folgende Aufgaben: (1) Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsgrundsätze; diese Empfehlungen sollen über die Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz autorisiert werden; (2) Beratung bei der Gesetzgebung, insbesondere zu Rechnungslegungsvorschriften; (3) Zusammenarbeit mit internationalen Standardisierungsgremien (insbesondere IASC); (4) Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien. – 3. Organisation: Die Organe des DRSC sind (1) der Vorstand, der den Verein nach außen vertritt; (2) der Verwaltungsrat, der die Grundsätze für die Arbeit des Standards Committees festlegt und die Mitglieder des Standardisierungsrates bestellt und (3) die Mitgliederversammlung. Darüber hinaus richtet das DRSC zwei Gremien ein, den Standardisierungsrat und den Konsultationsrat. Der Standardisierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die anerkannte Sachverständige auf dem Gebiet der Rechnungslegung sein müssen und ihre Tätigkeit unabhängig ausüben. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Standardsetzungsprozess ist zum einen dadurch gewährleistet, dass die Entscheidungen in öffentlichen Sitzungen getroffen werden und die Entwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Darüber hinaus dient ein eingerichteter Konsultationsrat dazu, den beteiligten Kreisen Gelegenheit zu geben, vor grundsätzlichen Entscheidungen dem Standardisierungsrat ihre Vorstellungen darzulegen. – Der Standardisierungsrat wird sich v. a. mit der Anwendbarkeit der bestehenden IAS (International Accounting Standards) und ergänzend der US-GAAP als Standards der Konzernrechnungslegung befassen. Darüber hinaus soll durch Zusammenarbeit mit dem IASC und nationalen Standard-Settern Einfluss genommen werden bei Themen, die Gegenstand der aktuellen Diskussion sind. – Weitere Informationen unter www.drsc.de.
Dieses Gremium soll Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung aussprechen, das Bundesministerium bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften beraten und die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien, wie z.B. dem International Accounting Standards Board (IASB), vertreten. Zu diesem Zwecke wurde vom Verwaltungsrat des DRSC ein Standardisierungsrat mit der Bezeichnung Deutscher Standardisierungsrat (DSR) eingesetzt. Somit stellt der DSR das Organ des DRSC dar. Seit Anerkennung des DRSC durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat der DSR zahlreiche Arbeitsgruppen ins Leben gerufen und Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS) entwickelt, öffentlich diskutiert und verabschiedet. Siehe auch Kapitalflussrechnung und Konzernabschluss, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Ammann, H., Müller, St.: IFRS — International Financial Reporting Standards — Bilanzierungs-, Steuerungs- und Analysemöglichkeiten, 2. Auflage, Herne und Berlin 2006; Gräfer, H., Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 9. Auflage, Berlin 2005. Internetadresse: http://www.drsc.de.
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
Abk. für Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.
Vorhergehender Fachbegriff: Deutsches Patentamt | Nächster Fachbegriff: Devaluation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|