Gewährung persönlicher Darlehen aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Behebung des Mangels an Eigenkapital bei der Gründung von selbständigen Existenzen (Industrief i- nanzierungspolitik); ferner sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln der Kreditwirtschaft und öffentlicher Förderungsprogramme verbessert werden. Die Mittel brauchen nicht banküblich abgesichert zu werden; im Konkursfall haften sie voll. Dadurch erhalten sie Eigenkapitalcharakter. Die persönliche Haftung des Existenzgründers gegenüber dem Darlehensgeber bleibt davon unberührt. Die Eigenkapitalhilfe wird im Verhältnis 3:2 zu den vorhandenen eigenen Mitteln gewährt. Sie darf den Betrag von 100000 DM nicht überschreiten. Eigenkapital und Eigenkapitalhilfe dürfen zusammen höchstens ein Drittel der Investitionssumme ausmachen. Die zur Durchführung des Programms erforderlichen Mittel werden durch die Lasten- ausgleichsbank (Deutsche Ausgleichsbank) am Kapitalmarkt aufgenommen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen bis zum 50. Lebensjahr, die eine fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können. Zur Wahrung des Präferenzgefälles wird im Zonenrandgebiet und in Berlin die Eigenkapitalhilfe im Verhältnis 2:1 zu den Eigenmitteln gewährt.
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