ist eine Untersuchung des Arbeitgebers oder des Arbeitsamts (Berufsberatung), bei der die Fähigkeiten einer Person zur Aufgabenerfüllung in einer bestimmten Stelle oder in einem bestimmten Beruf ermittelt werden sollen. Neben »objektiven« Verfahren (Rechtschreibung, Rechnen, technisches Denken, manuelle Fertigkeiten usw.) gibt es psychologische (projektive) Verfahren, mit denen Persönlichkeitsmerkmale erforscht werden. Beispiele für psychologisches Verfahren: Sprechblasen in Bildfolgen ergänzen, Geschichten zu Ende erzählen, Deuten von Farbklecksen (Rorschach-Test) und Situationen usw. Letztere verletzen teilweise die Persönlichkeit des Bewerbers, für sie gelten die gleichen Einschränkungen wie für das Einstellungsgespräch (Einstellung).
In der Wirtschaftssoziologie: ein Verfahren, das Vorhersagen des Erfolges in bestimmten Tätigkeiten oder Berufen (z.B. als Flugzeugführer oder Büroangestellter) ermöglichen soll. E.s sind gewöhnlich zusammengesetzt (Testbatterie) aus verschiedenen Fähigkeits- und Leistungstests, z.B. aus Tests des räumlichen Vorstellungsvermögens, des mechanischen Verständnisses, der Konzentrationsfähigkeit, der allgemeinen Intelligenz.
siehe psychologische Tests, siehe auch Personalauswahl, Instrumente und die dort angegebene Literatur.
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