Französisches Frankengebiet Die Währungsgemeinschaft der Franc-Zone entstand 1948 durch Abkommen Frankreichs mit seinen damaligen afrikanischen Kolonien. Sie umfaßt heute neben Frankreich und seinen überseeischen Departements und Gebieten (Franc-CFP) sowie dem Fürstentum Monaco 14 unabhängige Staaten in Afrika, deren gemeinsame Währung der Franc-CFA ist. Frankreich garantiert in diesem System die Konvertibilität zwischen dem Franc-CFA und dem Französischen Franc sowie die Freiheit des Kapitalverkehrs mit den Ländern der Zone und zwar auf der Grundlage von stabilitätssichernden fiskalischen und monetären Auflagen für die Mitgliedsländer. 1993 suspendierte die französische Regierung allerdings die bisher durch die französische Notenbank garantierte weltweite Konvertibilität des Franc-CFA und beschränkte sie zur Eindämmung der zunehmenden Kapitalflucht aus den Staaten der Währungsgemeinschaft auf die Länder der Franc-Zone. 1994 wurde der Franc-CFA um 50% (auf den Komoren 25%) abgewertet. Diese Abwertung war die erste Veränderung der Parität seit 1948. Die afrikanischen Mitglieder der Franc-Zone sind die acht Staaten der • Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion und die sechs Staaten der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft. Deren Zentralbanken, die Zentralbank der Staaten Westafrikas und die Bank der Staaten Zentralafrikas sowie die Zentralbank der Komoren geben gemeinsam den Franc-CFA heraus.
am Französischen Franc ausgerichtete Währungsunion von 14 Ländern, die in drei Gruppierungen mit je eigener Zentralbank gegliedert sind: a) Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, b) Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, c) Komoren. Die de jure selbständigen zwei Währungen CFAF und CF sind unter dem gemeinsamen Namen CFA-Franc eingeführt. Die Franc-Zone hielt seit 1948 einen festen Wechselkurs gegenüber dem Französischen Franc aufrecht (50 CFAF = 1 FF). Am 12.1.1994 kam es erstmals zu Abwertungen von 50% (CFAF) bzw. 33,3% (CF). Frankreich stellt auf der Grundlage von Haushaltszusagen des französischen Schatzamtes die - Konvertibilität des CFA-Franc und des Komoren-Franc sicher. Jede Zentralbank der Franc-Zone unterhält zu diesem Zweck mindestens 65 % ihrer Währungsreserven auf einem Verrechnungskonto beim französischen Schatzamt und kann im Gegenzug unbeschränkte Überziehungskredite in Anspruch nehmen. Die Banque de France als Bestandteil des - Europäischen Systems der Zentralbanken ist nicht involviert; sie ist v.a. nicht gehalten, die Konvertibilität sicherzustellen. Die Franc-Zone erkennt den Französischen Franc als - Ankerwährung an, was Verzicht auf Autonomie der Geldpolitik und der Fiskalpolitik sowie Anpassungsbereitschaft in Form struktureller Reformen voraussetzt. Ihre auch historisch begründete, institutionell gefestigte Gestalt unterscheidet die Franc-Zone vom weitgehend informellen Dollar-Raum und ähnlichen Festkursblöcken. Nach einer Phase der Ungewißheit stellte der EU-Rat 1998 klar, dass die Abkommen keine Beeinträchtigung des Funktionierens der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erwarten lassen. Frankreich ist jedoch verpflichtet, die Gemeinschaftsorgane über Vorhaben und Entwicklungen zu unterrichten, denn die Kompetenz der Gemeinschaft bei Währungs- und Wechselkursfragen bleibt unbestritten. Unter diesen Voraussetzungen bestehen die Abkommen fort, mit der Konsequenz, dass die Paritäten nicht nur gegenüber dem Französischen Franc, sondern seit 1.1.1999 auch gegenüber dem Euro fixiert sind. F.G. Literatur: Internationaler Währungsfonds, Jahresberichte
in Afrika oder CFA-Franc Zone. Gebildet 1945. Direktion: Paris. Dieser Währungsverbund besteht heute aus 15 (französischsprachigen) afrikanischen Ländern und Frankreich. Ihr gehören 8 westafrikanische Staaten (organisiert in der Westafrikanischen Wirtscharts- und Währungsgemeinschaft), 6 zentralafrikanische Staaten (die in der Zentralafrikanische Wirtscharts- und Währungsgemeinschaft zusammenarbeiten) und die Komoren an. Gemeinsame Währungseinheit ist der CFA-Franc. Er wird aber von getrennten Notenbanken emittiert. Im westafrikanischen Bereich von der Zentralbank westafrikanischer Staaten und im zentralafrikanischen Bereich von der Bank von Zentralafrika (er heißt hier Franc CFA); auf den Komoren gibt es den Komoren-Franc. Die gemeinsamen Währungsreserven dieser afrikanischen Zentralbanken werden bei der Banque de France (der französischen Zentralbank; s. Bank von Frankreich) verwaltet.
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