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freie Liquiditätsreserven

umfassten bis zu einer Neuregelung im Jahre 1982 die primären und sekundären Liquiditätsreserven, d.h. die Überschussreserven und das Verschuldungspotential der Kreditinstitute bei der Notenbank sowie deren Bestand an Geldmarktpapieren, soweit sie jederzeit an die Deutsche Bundesbank zurückgegeben werden können. Im einzelnen schlossen die freien Liquiditätsreserven folgende Positionen ein: (1)  die Überschussreserven der Kreditinstitute, die als Differenz zwischen den tatsächlichen Zentralbankguthaben (sog. Mindestreserve Ist) und dem Mindestreserve-Soll (nach Abzug etwaiger Kassenreserven) definiert sind. (2)  den Bestand der Banken an inländischen Geldmarktpapieren, die in die Geldmarktregulierung einbezogen sind; darunter werden nur die Papiere gerechnet, die jederzeit an die Bundesbank zurückgegeben werden können. (3)  die unausgenutzten Rediskontkontingente, d.h. der den Kreditinstituten eingeräumte Spielraum für Wechseldiskontierung (Rediskontkontingente) abzüglich der in Anspruch genommenen Refinanzierung via Einreichung von Wechseln. Diese Positionen hat die Bundesbank immer zu den freien Liquiditätsreserven gerechnet. Solange feste Wechselkurse existierten, zählten auch die kurzfristigen Auslandsguthaben dazu, da diese jederzeit zurückgerufen und ohne wesentliches Kursrisiko in Zentralbankgeld verwandelt werden konnten. Zeitweise wurden auch die Lombardierungen bei der Berechnung der freien Liquiditätsreserven berücksichtigt. Das Ausmass der freien Liquiditätsreserven sollte verdeutlichen, inwieweit die Kreditinstitute durch die Verfügung über aktuelles oder potentielles Zentralbankgeld Spielraum für eine Kreditexpansion besassen. Diesem Anspruch konnten die freien Liquiditätsreserven im Laufe der Zeit immer weniger genügen, zum einen deshalb, weil die Kreditinstitute in normalen Zeiten ganz kurzfristig praktisch unbegrenzten Zugang zum Lombardkredit besassen, zum anderen, weil die Bundesbank den Kreditinstituten Zentralbankgeld in verstärktem Masse über  Wertpapierpensions- geschäfte zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde hat die Bundesbank das Konzept der freien Liquiditätsreserven im Frühjahr 1982 aufgegeben.             Literatur: Issing, O., Einführung in die Geldtheorie, 9. Aufl., München 1993.

Bankenliquidität, Liquiditätsreserven

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