Ankauf von Wechseln vor deren Fälligkeit unter Abzug von Zinsen (Diskont) für die Zeit bis zum Fälligkeitstag. Diskontgeschäft.
Als Diskont bezeichnet man einen Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen. Die Bezeichnung wird vor allem für die Zinsen verwendet, die bei Diskontkrediten, d.h. bei. Krediten, die durch den Ankauf von Wechseln durch ein Kreditinstitut entstehen, zu entrichten sind. Dabei handelt es sich um einen Zins, der von der Höhe des Diskontsatzes abhängt, da sich die den Kredit gewährende Bank unter bestimmten Voraussetzungen durch Verkauf des Wechsels an die Deutsche Bundesbank zum Diskontsatz refinanzieren kann. Der Diskont ergibt sich, wenn zum Diskontsatz ein Zuschlag hinzukommt, der bei bundesbankfähigen Wechseln ca. 0,75%-2,5% p.a. und bei anderen Wechseln ca. 2°/0 — 4% p.a. beträgt. Literatur: Wöbe, G.IBilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 228 ff.
(1) Der Wechseleinreicher (Wechselaussteller bzw. Indossant) schliesst mit der Bank einen Diskontkreditvertrag, der eine Kreditlinie (ein Diskontkontingent) umfasst, die in der Regel revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Bei Diskontkrediten ist die Bank im Fall der Nichteinlösung eines dis-kontierten Wechsels zum Rückgriff auf den Wechseleinreicher berechtigt.
(2) Die diskontierende Bank berechnet für den Zeitraum vom Tag der Diskontierung bis zum Verfalltag des Wechsels Diskontzinsen und schreibt dem Wechseleinreicher den Wechselbetrag abzüglich der Diskontzinsen als Diskonterlös auf seinen Konto gut. Bei Auslandswechseln sind einige Besonderheiten zu beachten (siehe Respekttage, siehe Zinsberechnungsmethode, internationale).
(3) Die Diskontierung von Wechseln hat für den Wechseleinreicher mehrere Vorteile: (a) Sofortige Liquiditätsbeschaffung, (b) vergleichsweise zinsgünstige Refinanzierung, (c) häufig ohne die Stellung zusätzlicher Sicherheiten für die diskontierende Bank, (d) Bei Fremdwährungswechseln: Überwälzung des Wechselkursrisikos auf die diskontierende Bank sowie (e) Bilanzentlastung.
Siehe: Diskont
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