Diskont
Auch: Diskontkredit. Verbreitete Form des Geldleihgeschäfts von Banken. Geht eine Bank die Verpflichtung ein, von ihrem Bankkunden eingereichte Waren- oder Handelswechsel bis zu einem festgesetzten Kredit- oder Diskontlimit (Einreicherlimit) unter Abzug von Diskont und Spesen anzukaufen, liegt ein Wechseldiskontkredit vor. Somit bevorschusst die Bank die Forderung ihres Kunden (Wechselinhaber bzw. Diskontkreditnehmer) gegenüber dem Bezogenen (Wechselverpflichteten) vom Zeitpunkt der Diskontierung bis zur Fälligkeit. Aus Sicht des Kreditnehmers dient der Diskontkredit zur kurzfristigen Waren- und Umsatzfinanzierung; durch Mobilisierung von Forderungen kann er seine Aussenstände reduzieren und seine Liquidität erhöhen. Allerdings entsteht aus der Weitergabe des Wechsels eine Eventualverbindlichkeit, denn der Kreditnehmer muss mit einem Rückgriff rechnen, falls der eingereichte Wechsel vom primären Wechselschuldner, dem Bezogenen (Akzeptanten) nicht eingelöst wird (zu Protest geht). Sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht besitzen die Vorschriften des Wechselgesetzes für das Diskontgeschäft besondere Bedeutung. Wegen der Haftung aller Wechselverpflichteten (Bezogener, Indossanten), der besonderen Wechselstrenge und der schnellen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Wechselprozess gilt der Wechseldiskontkredit für die Bank als nur mit geringem Risiko behaftet. Zudem handelt es sich um einen Kredit, der sich durch die Einlösung des Wechsels bei Fälligkeit  meist nach 3 Monaten  selbst liquidiert (Selfliquidating). Dabei ist es charakteristisch, dass er i. d. R. nicht durch den Bankkreditnehmer selbst, sondern durch den Bezogenen zurückgezahlt wird, der z. B. die von ihm erworbenen, mittels des Wechsels finanzierten Waren inzwischen weiterveräussert hat. Schliesslich bieten die dem Diskontkredit zu Grunde liegenden (Handels-) Wechsel den Vorteil, dass .sie zum Zweck der Refinanzierung bei anderen Banken  ggf. auch bei der Zentralbank  rediskontiert werden können (sie weisen daher Shiftability, Übertragbarkeit auf Dritte auf), sodass sie zur Liquiditätsreserve der Bank zu rechnen sind. Refinanzierung bei der Zentralbank ist, sofern möglich, an restriktive Voraussetzungen geknüpft. Finanzwechsel, denen Warengeschäfte nicht zu Grunde liegen und die ausschl. der Beschaffung von Finanzmitteln dienen, werden von Banken nur in Ausnahmefällen angekauft.
Kurzfristiger Kredit, der von Banken durch den Ankauf von Wechseln gewährt wird. Die kaufende Bank zahlt dem Wechselverkäufer den Wechselbetrag abzüglich eines Diskontabschlags und erwirbt dafür die im Wechsel verbrieften Zahlungsansprüche. Bis Ende 1998 konnten die Geschäftsbanken Wechsel besonderer Qualität („bundesbankfähige Handelswechsel") bei der Deutschen Bundesbank rediskontieren. Mit Beginn der WWU Anfang 1999 können die Geschäftsbanken im ESZB Wechsel nur noch im Rahmen ihrer allgemeinen Refinanzierung als Sicherheiten einsetzen. Vgl. Refinanzierungsfähige (Kategorie-2-)Sicherheiten.
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