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Goodwill

Immaterieller Anlagewert als Differenz zwischen dem Ertragswert bzw. Gesamtwert der Unternehmung und der Summe der Zeitwerte des bilanzierten Nettovermögens. Firmenwert kann durch Faktoren wie Know-How, gutes Management, Marktstellung, Kundenstamm u.a. zustande kommen. Er kann selbst geschaffen (originär) oder käuflich erworben (derivativ) werden. Der originäre Firmenwert darf weder handels- noch steuerrechtlich bilanziert werden (§248 II HGB), während der derivative Firmenwert in der Handelbilanz angesetzt werden kann (§255 IV HGB) und seine Ausweisung in der Steuerbilanz obligatorisch ist (§5 II EStG).
(Geschäftswert, Firmenwert, Unternehmenswert) ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das den Gegenwert des Rufes, der Kundengunst, des Personalstamms, des Know-how, der Marktstellung usw. darstellt. Bei Verkauf der Unternehmung wird der Goodwill als Differenz zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und dem tatsächlichen Kaufpreis sichtbar. Originärer Firmenwert: durch die Unternehmenstätigkeit selbst geschaffen, kann in der Bilanz nicht aktiviert werden. Derivativer Firmenwert: durch Kauf erworben, darf in der Bilanz aktiviert werden.
Auch: Firmenwert. Wert einer Bank o. a. Unternehmung, der über den rein Substanz- und oder ertragswertonentierten Wert hinausgeht.

Siehe auch: Geschäftswert , Firmenwert , Geschäfts- oder Firmenwert


Siehe: Firmenwert

Der gute Ruf, den eine Person oder eine Organisation (wie z.B. eine Firma) bei ande­ren Personen wie z.B. Verbrauchern bzw. allge­mein in der Öffentlichkeit genießt und dessen Wirkung darin besteht, der Person, Institution, Marke usw. einen Vertrauensvorschuss zu ver­schaffen. Rechtlich schlägt sich der einem Wirt­schaftsunternehmen entgegengebrachte Good­will in seinem - Geschäftswert, d.h. in seinem im Veräußerungsfall monetarisierbaren immateri­ellen Wert nieder. Ziel der Firmenwerbung so­wie der Image- und Vertrauenswerbung ist es, Goodwill zu gewinnen. In der Literatur wird mitunter von einem Goodwill-Effekt gesprochen, wenn durch marketingpolitische Maßnahmen für eines der von einer Firma angebotenen Güter die Verkaufsbedingungen für die übrigen Erzeugnis­se derselben Firma verbessert werden.
vgl. Badwill

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