Zinsen für von Kunden bei Banken eingelegte Guthaben. Ihre Höhe richtet sich ? in Abhängigkeit der allgemeinen Marktsituation ? nach der Art (Spareinlagen, Festgelder, Termineinlagen, Sichteinlagen), der Dauer der Festlegung (Fristigkeit), der Höhe der Einlage sowie der Verhandlungsmacht des Kunden.
Von Banken gezahltes Entgelt für ihnen auf Konten überlassenes Geldkapital, d. h. für Einlagen aller Art sowie aufgenommene Gelder von Nichtbanken-kunden und anderen Banken. Ggs.: Sollzinsen.
Zinsen, die von den Banken für die Guthaben (Einlagen) ihrer Kunden gezahlt werden. Einlagen, über die von den Kunden jederzeit verfügt werden kann, also sogenannte Sichteinlagen, werden niedriger verzinst als befristete Guthaben (Spareinlagen; Termineinlagen). Gegensatz: Sollzinsen.
Guthabenzins, den eine Bank an ihre Kunden zahlt. Die Höhe des Habenzinses ist von der jeweiligen Finanzmarktsituation, der Einlageart (Einlage) und der Laufzeit abhängig.
Der Habenzins ist der Guthabenzins, den eine Bank an ihre Kunden zahlt. Die Höhe des Habenzinses ist von der jeweiligen Finanzmarktsituation, der Einlageart (Einlage) und der Laufzeit abhängig.
Zinsen, die auf Guthaben gezahlt werden. Guthaben können in verschiedener Form bei den Kreditinstituten unterhalten werden, z. B. Festgeldguthaben als Termineinlagen, Spareinlagen, Sichteinlagen. Die Höhe der Habenzinsen ist je nach Anlageform unterschiedlich.
Siehe: Zinserträge
Zinsen, die Banken ihren Kunden für Einlagen zahlen. Für die Höhe der H. sind - in Abhängigkeit vom gesamtwirtschaftlichen Zinsniveau - maßgebend: Art der Einlagen; wie täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen), Einlagen mit vereinbarter Laufzeit (Termineinlagen), Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Spareinlagen); Dauer der Einlagenbindung (Fristigkeit); Höhe der Einlagen; Verhandlungsmacht des Kunden. Da für die Banken die Entgegennahme von Einlagen zu deren Passivgeschäft zählt, werden die H. auch als Passivzinsen bezeichnet. Die H. sind grundsätzlich niedriger als die Sollzinsen; die Differenz stellt die Zinsspanne der Banken dar.
Vorhergehender Fachbegriff: Habenzinsbindung | Nächster Fachbegriff: Habenzinssatz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|