einer der arbeitsträgerorientierten sachlichen Inhalte der Fertigungsziele. Als Kapazitätsauslastung eines Arbeitsträgers in bezug auf einen bestimmten Auftrag wird das Verhältnis der Summe aus Bearbeitungs- und Rüstzeiten zur gesamten Belegungszeit verstanden, wobei sich die Belegungszeit aus Bearbeitungs-, Rüst- und Leer zeit (Stillstandzeit, Brachzeit) des Arbeitsträgers vor Inangriffnahme des be- trachtenen Auftrags zusammensetzt. Die Kapazitätsauslastung bei mehreren Aufträgen ergibt sich durch Aggregation der entsprechenden Zeitsummen über alle Aufträge.
Die während einer bestimmten Periode auf einer Maschine oder Anlage unter definierten Bedingungen tatsächlich hergestellte bzw. geplante Menge an zu produzierenden Erzeugnissen, Teilen etc. Die Obergrenze für die Kapazitätsauslastung wird durch die Kapazität bestimmt.
Verhältnis zwischen tatsächlicher und technisch oder ökonomisch maximal möglicher Produktion (Produktionspotential). Das Konzept der Kapazitätsauslastung ist eng mit demjenigen der Kapitalnutzung verbunden. Letzteres setzt die Existenz von fixem Kapital (Bauten, Ausrüstungen) voraus, das in unterschiedlicher Weise genutzt werden kann. Man kann eine extensive und eine intensive Dimension der Nutzung unterscheiden. Erstere betrifft die Dauer der Nutzung eines langlebigen Kapitalguts während einer gegebenen Periode (Tag, Woche), so z.B. die Anwendung einer Maschine im Ein- oder Mehrschichtbetrieb. Letztere betrifft die Intensität, mit der ein dauerhaftes Kapitalgut während einer Zeiteinheit (Stunde) seiner aktiven Nutzung gebraucht wird, so z.B. die Geschwindigkeit, mit der eine Maschine betrieben wird. Unterschiede im Nutzungsprofil des Kapitals sind i.allg. mit Unterschieden in der Gestaltung des Arbeitsprozesses und insbesondere der Intensität der geleisteten Arbeit verbunden. Verschiedene Gründe verhindern i.allg., dass der technisch maximale Auslastungsgrad erreicht wird. Dazu zählen institutionelle, wie z.B. das gesetzliche Betriebsverbot zu gewissen Zeiten, kostenmäßige, wie z.B. Lohnzuschläge für Überstunden und Nachtarbeit, und ein Mangel an effektiver Nachfrage, der die Unternehmungen veranlaßt, Teile ihrer Produktionskapazitäten stillzulegen. Wegen der beiden erstgenannten Gründe läßt sich nicht jede Abweichung der tatsächlichen von der technisch maximalen Auslastung auf eine ungenügende effektive Nachfrage zurückführen. Die Bestimmung des kostenminimierenden Nutzungsmusters der Produktionskapazität ist ein Problem der mikroökonomischen Theorie, die seiner tatsächlichen Nutzung eines der makroökonomischen Theorie. Das kostenminimierende Nutzungsmuster der Produktionskapazität ist i.allg. nicht unabhängig vom Stand der Einkommensverteilung. Literatur: Kurz, H.D. (1990), Betancourt, R.R., Clague, C.K. (1981). Marris, R. (1964)
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