Kommissionieren ist die Zusammenstellung bestimmter Teilmengen (Artikel) aus einer bereitgestellten Gesamtmenge (Sortiment) aufgrund von Bedarfsinformationen oder Aufträgen. Dabei erfolgt die Umwandlung von einem lagerspezifischen in einen verbrauchsspezifischen Zustand. In der Regel ist dem Kommissionieren eine Lagerfunktion vor- und eine Verbrauchsfunktion (z.B. Produktion, Montage oder Versand) nachgelagert. Die Kommissionierung kann entweder durch Mitarbeiter oder unter alleinigem Einsatz von Maschinen (Kommissionierautomaten, Kommissionierroboter) erfolgen. Beim Einsatz von Mitarbeitern werden zwei grundsätzliche Prinzipien der Kommissionierung unterschieden:
Beim Prinzip „Mann zur Ware“ sucht der Kommissionierer die Lagerplätze der zusammenzustellenden Artikel auf und entnimmt jeweils die benötigte Teilmenge. Durch die vorherige Bestimmung der Kommissionierreihenfolge können die Wege des Kommissionierers minimiert werden.
Beim Prinzip „Ware zum Mann“ werden die Lagereinheiten (aus einem meist automatisierten Lager) zum Kommissionierer transportiert, der die angeforderten Teilmengen entnimmt. Anschließend werden die angebrochenen Lagereinheiten wieder in das Lager zurückbefördert. Kommissionierautomaten weisen eine hohe Kommissionierleistung und sehr niedrige Fehlerraten auf, setzen jedoch ein hohes Maß an Standardisierung der Artikel hinsichtlich Geometrie und Art der Verpackung voraus.
umfasst den Vorgang des Zusammentragens von Waren, die gemäss einer Kundenbestellung oder eines Rüstauftrages nachgefragt werden. Siehe auch Distributionslogistik.
Vorhergehender Fachbegriff: Kommissionärs-Pfand | Nächster Fachbegriff: Kommissionierlager
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|