müssen für die wirkungsvolle Steuerung im Rahmen des Controlling genau unterschieden werden. Prinzipiell können drei Zwecke für die Kontrolle genannt werden:
1. Disziplinarische Zwecksetzung: Im Rahmen der disziplinarischen Zwecksetzung wird die Abweichung des Ists vom Soll mit der Absicht ermittelt, festzustellen, ob der Verantwortliche sein Ziel erreicht hat, das einmal als verbindlich verabschiedet worden ist. Diese Funktion darf keinesfalls überbetont werden. Falsch wäre es, negative Abweichungen als Schuldbeweise zu verstehen. Positive Abweichungen sind aber auch nicht stets Erfolgsbeweise. Würde man die Führungskraft besonders herausstreichen, die z.B. ihr Umsatzziel über- oder aber ein Kostenziel unterschreitet, so würde man evtl. denjenigen belohnen, der bei der Budgetierung Reserven eingebaut hat, oder wie man auch sagt »gemauert« hat. Bei der Beurteilung der Zielerfüllung kommt es nicht nur darauf an, ob das Ziel jeweils eingehalten worden ist, sondern auch darauf, welches Verhalten der einzelne z.B. bei der Bewältigung von schwierigen Ausnahmesituationen oder im Verhältnis zu seinen Managerkollegen gezeigt hat. Der Vorgesetzte sollte bei Nichterreichen des Ziels im Rahmen der Leistungsbeurteilung seines Mitarbeiters ein Beratungs- und Förderungsgespräch zu dem Zweck führen, wie dem Mitarbeiter künftig geholfen werden kann, seine Ziele besser zu erreichen.
2. Pädagogische Zwecksetzung: Man muß in der Planungspraxis davon ausgehen, daß Abweichungen nicht Ausnahmen, sondern die Regel bedeuten. Das Feststellen von Abweichungen bildet den Anlaß für Lernprozesse. Der Vergleich von Ist und Soll soll das Urteilsvermögen derer, die an den Plänen mitgewirkt haben, zum Vorschein bringen und schärfen. Planungsfehler sollen erkannt, und bei der Planüberarbeitung soll dann vermieden werden, von veralteten Voraussetzungen auszugehen.
3. Navigatorische Zwecksetzung: Wichtiger als die Frage nach dem Warum und dem Wieso einer Abweichung ist die Frage, wie es weitergehen soll. Es ist zu überlegen, was nun als Folge einer Abweichung zu tun ist. Die Konsequenzen aus den Abweichungen im Sinne von Korrekturzündungen in Richtung auf den Zielkurs machen den Kern der Steuerungsfunktion in der Budgetierung aus. Der Soll st-Vergleich soll eine Herausforderung sein, sich zu überlegen, wie der Zielpunkt erreicht werden kann. Es sollte dabei auch eine Hochrechnung zu bestimmten Kontrollzeitpunkten erfolgen im Sinne des »Voraussichtlichen Ists« im Rahmen der Erwartungsrechnung. Die navigatorisehe Zwecksetzung führt zu der Einrichtung von Frühwarnsystemen im Controllingsystem. Auf Grund dieses Frühwarnsystems müssen Gespräche für Anpassungsentscheidungen auf den entspechenden Führungsebenen erfolgen. Für das Funktionieren dieses Systems ist der Controller verantwortlich. Deshalb wird er oft auch als der Navigator des Unternehmens bezeichnet. (Deyhle).
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