direktes oder indirektes Eingreifen von Einzelinteressenten oder Interessengruppen an der Börse zur Verhinderung unerwünschter Kursverläufe (insbesondere Kursabschwächungen) von Wertpapieren. Die Kursintervention ist somit ein Instrument der Kurspflege.
1. Kurspflege, Kursstützung, Kursregulierung (in Form eher längerfristiger Kursintervention) von Banken am Wertpapiermarkt, spez. der Börse. D.h. Eingreifen von Banken in die Kursbildung vor allem an Wertpapiermärkten, um für eigene Wertpapiere oder solche anderer Unternehmen, für die sie Fremdemissionen bestellt haben, zu starke Kursausschläge (erratische Kursschwankungen) oder auch zu starke Kursrückgänge in der ersten Zeit nach der Emission zu verhindern. Kurspflege für andere Unternehmen erfolgt i. d. R. auf deren Rechnung. 2. Eingriffe der Zentralbank am Devisenmarkt, um im geldpolitischen oder gesamtwirtschaftlichen Interesse bestimmte Devisenkursrelationen herzustellen bzw. beizubehalten. Bei Währungssystemen mit festen und stufen-flexiblen Wechselkursen gesetzlich oder durch internationale Vereinbarung vorgeschrieben.
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