Gesamtheit aller Massnahmen zur Sicherung der Liquidität. Bei einem drohenden Liquiditätsengpass, der aus der Liquiditätsplanung erkennbar sein kann, müssen liquiditätspolitische Massnahmen ergriffen werden. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die nur im Falle einer gefährdeten Liquidität (Liquiditätsrisiko) in Frage kommen. Wichtig ist dabei, die erforderlichen Massnahmen rechtzeitig und mit der erforderlichen Wirkungsdauer zu treffen. Als liquiditätspolitische Massnahmen für den beschriebenen Engpassfall kommen vor allem in Betracht: (1) Senkung und Verzögerung von Auszahlungen: Verzicht auf Ersatzinvestitionen (z.B. bei Maschinen oder durch Abbau der eisernen Bestände bei Vorräten), auf Rationalisierungsinvestitionen, auf leistungsverändernde Investitionen oder auf Investitionen im Finanzvermögen. (2) Erhöhung und Beschleunigung von Einzahlungen: Desinvestition von Beständen des Umlaufvermögens (z.B. vorzeitiger Verkauf vorhandener Bestände an Fertigfabrikaten und Waren), von Vermögensbeständen durch Leistungsänderung (z.B. durch Sortimentsänderung), von Beständen des Finanzvermögens oder Notliquidation von Anlagen (z.B. durch Anlagenverkauf mit anschliessendem "Zu- rück-Leasing"; Leasing). Literatur: Perridon, L./Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 6. Aufl., München 1991, S. 563 ff.
umfaßt die Summe aller Überlegungen, Absichten und Maßnahmen, die auf die Gewährleistung der ständigen Zahlungsfähigkeit einer Unternehmung (Finanzplanung) ausgerichtet sind und zugleich Überliquidität vermeiden.
Gesamtheit aller Massnahmen der Risikopolitik der Bank gegenüber dem Liquiditätsrisiko, also sämtliche Massnahmen, die der Sicherung der Zahlungsfähigkeit dienen. Zu unterscheiden: instrumentelle und institutionelle Liquiditäts-(risiko-)politik.
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