1939 errichtete selbständige öffentliche Anstalt, die seit 1964 für Rechnung der belgischen Regierung Deckungen für Exportrisiken übernimmt. OND gewährt im wesentlichen folgende Deckungen:
Exportdeckungen zugunsten von belgischen Exporteuren. Sie setzen eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen der OND und dem Exporteur voraus. Die Deckungsquote beträgt maximal 90% für wirtschaftliche Risiken und 95% für politische Risiken und öffentliche Käufer. Falls die Kredite durch eine Bankgarantie besichert sind, kann die Deckungsquote auch für wirtschaftliche Risiken auf 95% angehoben werden.
Finanzkreditdeckungen oder Refinanzierungskreditdeckungen für Banken, denen die Exporteure ihre Rechte aus der Exportdeckung abgetreten haben und die daraufhin einen Käuferkredit/ Refinanzierungskredit an Lieferanten gewähren. Hier beträgt die Deckungsquote 95%, wobei die Bank bis zu 3% des Kapitalrückzahlungsrisikos auf den Exporteur abwälzen kann, aber 5% des Zinsausfallrisikos selbst übernehmen muß.
Daneben werden auch Deckungen für Kreditlinien, Wechselkursrisiken, Exporteurgarantien, Projektkredite und Kapitalanlagen im Ausland übernommen. Für die Exportfinanzierung ist - neben den Banken -die «Creditexport» (LAssocia-tion pour la Coordination du Financement a Moyen Terme des Exportations Beiges, gegründet 1959) zuständig, soweit die Kreditlaufzeit mehr als zwei Jahre beträgt und der Exportvertragswert über 35 Millionen BEF liegt. OND gewährt die Finanzierungen und/oder stellt deren Refinanzierung durch den Bankenmarkt sicher. Für die kurzfristige Refinanzierung bis zu zwei Jahren und für Beträge unter 35 Millionen BEF ist das Institut de Reescompte et de Garantie (IRG) zuständig. Anträge auf Zinssubventionen für Exportkredite sind bei «Copromex» (Comite pour la Promotion des Exportations, das dem belgischen Handelsministerium untersteht) zu stellen. Sie werden aus dem Staatshaushalt bezahlt.
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