Siehe: Optionsanleihe
ist eine Schuldverschreibung, die dem Inhaber neben den Gläubigerrechten ein Bezugsrecht auf Aktien einräumt (§ 221 AktG). Der Gläubiger kann innerhalb einer bestimmten Frist in einem festgelegten Bezugsverhältnis zu einem festgesetzten Bezugskurs Aktien der emittierenden Gesellschaft erwerben. Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung bleibt die Optionsanleihe auch nach Bezug der Aktien bestehen. Die Ausgabe von Optionsschuldverschreibung ist gebunden an die Zustimmung einer Drei-viertel-Mehrheit in der Hauptversammlung (§ 221 AktG). Das Optionsrecht der Optionsschuldverschreibung wird durch den Optionsschein (Warrant) verbrieft. I. d. R. kann er getrennt von der Optionsschuldverschreibung an der Börse gehandelt werden, so daß für eine Optionsschuldverschreibung drei Börsennotierungen möglich sind: Anleihe mit Optionsrecht (Anleihe cum)
Anleihe ohne Optionsrecht (Anleihe ex)
Siehe auch: Optionsanaleihe
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