(zu deutsch: das kumulierte übrige Eigenkapital)
Nach der Theorie (gemäß dem Clean surplus accounting) sollten nur Transaktionen zwischen Eignern und Unternehmen erfolgsneutral erfasst werden und alle anderen Änderungen des buchmässigen Eigenkapitals erfolgswirksam. Es sind also alle nicht durch Eigentümertransaktionen entstandenen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen enthalten.
Davon gibt es allerdings in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen auch Ausnahmen. Eine Ausnahme im HGB besteht darin, einen Unterschiedsbetrag mit den Rücklagen zu verrechnen. Denn dadurch fand keine Transaktion zwischen Eigner und Unternehmen statt sondern zwischen Unternehmen und Dritten. Diese hätte erfolgswirksam erfasst werden müssen.
Weitere Ausnahmen sind Effekte aus erfolgsneutraler Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen. Andere Abweichungen aus IAS und den US-GAAP sind die available-for-sale-Wertpapiere, die zum beizulegenden Wert zu bilanzieren sind, wobei die Wertänderungen erfolgsneutral mit den Rücklagen erfasst werden und bei Realisation der zuvor unrealisierten Gewinne oder Verluste erfolgswirksam werden - Ausweis nach Steuern. Weiterhin sind erfolgsneutral verrechnete latente Steuern enthalten.
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